Zweitwagenregelung: Zweitwagenregel in der Kfz-Versicherung

Die Versicherung eines Zweitwagens und die damit verbundene Zweitwagenregelung gestattet es den Fahrzeughaltern zusätzlich ein zweites Auto zu versichern.
Diese Zweitwagenregelung ist z.B. für Familien interessant, so können z.B. Mütter und Väter die Zweitwagenregelung bzw. Zweitwagenversicherung nutzen, um ihren Kindern die gerade ihren Führerschein bestanden haben, einen verhältnismäßig günstigen Einstieg in die Kfz Versicherung zu ermöglichen.

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Einstufung
Die Kraftfahrzeug-Versicherungen stufen diese Zweitwagen dann meist in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein, und das mit im Durchschnitt 120 bis 130 Prozent.

Deshalb wird diese Möglichkeit auch gerne in Anspruch genommen, um die eigenen Kinder als Fahranfänger günstiger zu versichern. Die erwähnten 120 bis 130 Prozent sind dann die deutlich günstigere Alternative im Vergleich zu den hohen Prozentsätzen, die Fahranfänger bezahlen müssten, wenn sie ihren Erstwagen auf die eigene Person versichern ließen.

Die Möglichkeiten der Zweitwagenversicherung nutzen aber auch Versicherungsnehmer, die das Auto des Partners oder auch das Auto von einem anderen Verwandten und Bekannten mitversichern, um die hohen Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse) zu umgehen, oder einfach Menschen die sich den Luxus leisten, zwei Fahrzeuge zu betreiben.  Es ist also prinzipiell möglich, sein zweites Auto bei der eigenen Kfz-Versicherung mitversichern zu lassen, in diesem Fall spricht man dann vom Zweitwagen, der neben dem Erstwagen versichert ist.

Wer ein zweites Auto als Zweitwagen versichern möchte - und ob das jetzt für Familienangehörige, Partner oder Bekannte ist, spielt dabei überhaupt keine Rolle - sollte sich gut über die verschiedenen Versicherungen und Angebote informieren, der Vergleich lohnt sich.
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Zweitwagenversicherung mit gleicher SF-Klasse wie der Erstwagen versichern
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Sie den Zweitwagen bei der Direct Line-Versicherung in der gleichen Schadenfreiheitsklasse versichern lassen können, wie den Erstwagen! Und das sogar wenn Ihr Erstwagen nicht bei der Direct Line versichert ist! Die Einsparmöglichkeiten sind immens: Ein Rechenbeispiel kann dies verdeutlichen: Ein Versicherungsnehmer ist mit seinem Erstwagen zum Beispiel in der Schadenfreiheitsklasse 24, und dieser Versicherungsnehmer lässt seinen Zweitwagen nun auch in dieser Schadenfreiheitsklasse mitversichern. Hierdurch spart der Versicherungsnehmer sehr viel Geld, wenn man bedenkt, dass er normalerweise 24 unfallfreie Jahre mit dem Zweitwagen bräuchte, um in dieser Schadenfreiheitsklasse anzukommen.

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