Zweitwagenregelung, Zweitwagenrabatt, Zweitwageneinstufung ab 30%

Die Versicherung eines Zweitwagens und die damit verbundene Zweitwagenregelung gestattet es den Fahrzeughaltern zusätzlich ein zweites Auto zu versichern.
Diese Zweitwagenregelung ist z.B. für Familien interessant, so können z.B. Mütter und Väter die Zweitwagenregelung bzw. den Zweitwagenrabatt nutzen, um ihren Kindern die gerade ihren Führerschein bestanden haben, einen verhältnismäßig günstigen Einstieg in die Kfz Versicherung zu ermöglichen.

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Einstufung mit Zweitwagenrabatt

Die Zweitwagen Einstufung der meisten Kraftfahrzeug-Versicherungen erfolgt in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 , d.h. diese liegt im Durchschnitt bei 120 bis 130 Prozent. Deshalb wird diese Möglichkeit auch gerne in Anspruch genommen, um die eigenen Kinder als Kfz Versicherung Fahranfänger günstiger zu versichern. Die erwähnten 120 bis 130 Prozent sind dann die deutlich günstigere Alternative im Vergleich zu den hohen Prozentsätzen die Fahranfänger bezahlen müssten, wenn sie ihren Erstwagen auf die eigene Person versichern ließen. Die Möglichkeiten der Zweitwagenversicherung nutzen aber auch Versicherungsnehmer, die das Auto des Partners oder auch das Auto von einem anderen Verwandten und Bekannten mitversichern, um die hohen Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) zu umgehen, oder einfach Menschen die sich den Luxus leisten, zwei Fahrzeuge zu betreiben.  Es ist also prinzipiell möglich, sein zweites Auto bei der eigenen Kfz-Versicherung mitversichern zu lassen, in diesem Fall spricht man dann vom Zweitwagen, der neben dem Erstwagen versichert ist. Wer ein zweites Auto als Zweitwagen versichern möchte - ob dies nun für Familienangehörige, Partner oder Bekannte erfolgen soll spielt dabei überhaupt keine Rolle - sollte sich gut über die verschiedenen Versicherungen und Angebote informieren, ein kurzer Vergleich lohnt sich hier allemal.

Zweitwagen in gleicher SF-Klasse wie der Erstwagen versichern

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Sie den Zweitwagen bei der Direct Line-Versicherung in der gleichen Schadenfreiheitsklasse versichern können, wie den Erstwagen. Dies ist sogar möglich wenn Ihr Erstwagen nicht bei der Direct Line versichert ist! Die Einsparmöglichkeiten sind hierbei immens, ein Rechenbeispiel kann dies verdeutlichen: Ein Versicherungsnehmer ist mit seinem Erstwagen zum Beispiel in der Schadenfreiheitsklasse 24 eingestuft und dieser Versicherungsnehmer lässt seinen Zweitwagen nun auch in dieser Schadenfreiheitsklasse mitversichern: Durch die Zweitwageneinstufung in die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagen (bis zu 30%) spart der Versicherungsnehmer sehr viel Geld, wenn man bedenkt, dass er normalerweise 24 unfallfreie Jahre mit dem Zweitwagen bräuchte, um in dieser Schadenfreiheitsklasse anzukommen.

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