Nie vom Unfallort entfernen
Es gibt eine ganz wichtige Grundregel: Mann sollte sich nie nach einem Unfall vom Unfallort entfernen. Sich entfernen bedeutet, sich dem Vorwurf der Fahrerflucht aussetzen. Diese wiederum kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Selbst die eigene Versicherung wird bei solch einem Fall Regress-Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer anmelden.
Verletzte versorgen
Wenn bei einem Unfall Menschen verletzt werden, ist es Pflicht, diese zu versorgen. Sollte es notwendig sein, ist per Handy (110 oder 112) oder über eine Notrufsäule an der Autobahn ein Krankenwagen zu rufen. Wenn gar Tote, Verletzte oder großer Sachschaden auftritt, ist auf jeden Fall die Polizei zu informieren.
Unfallstelle sichern
Die Unfallstelle sollte unverzüglich gesichert werden, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Das Warndreieck ist in einer Entfernung von mindestens 150 m von der Unfallstelle aufzustellen. Es ist Pflicht, eine Warnweste zu tragen.
Unfallprotokoll erstellen und unterschreiben lassen
Wenn nur kleinere Blechschäden entstanden sind, ist die Polizei nicht unbedingt einzuschalten. Sinnvoll ist jedoch, wenn ein Unfallprotokoll erstellt wird, das von allen Beteiligten unterschrieben wird. Dieses Protokoll kann hier heruntergeladen werden. Es sollte im Handschuhfach eines jeden Autos zu finden sein. Sie sollten darauf achten, dass im Protokoll ausdrücklich erwähnt wird, dass es sich um kein Schuldanerkenntnis handelt. Sondern lediglich um die Wiedergabe eines Unfallhergangs. Wenn Sie eine Kamera zur Verfügung haben, sollten Sie ein Foto vom Unfallschaden und der Unfallstelle machen.
Schaden innerhalb von 7 Tagen bei der Versicherung etc. melden
Sie sollten den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung melden, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen. Falls beim Unfall Personen verletzt wurden, müssen Sie dies der Krankenkasse melden. Wenn Mitfahrer verletzt wurden, müssen Sie dies Ihrer Insassenunfallversicherung melden, sofern Sie eine solche haben. Wenn Sie einen Wildunfall hatten, müssen Sie nicht nur die Polizei, sondern auch das zuständige Forstamt benachrichtigen. Die Polizei kann Ihnen die richtigen Ansprechpartner nennen.
Falls keine Einigung vor Ort erfolgt
Wenn sich die Unfallbeteiligten nicht einigen können, wer die Schuld für den Unfall trägt, wird dies üblicherweise zwischen den Versicherungen geklärt. Es macht Sinn, wenn Sie zusätzlich Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung informieren, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen. Sie sollten niemals eine schriftliche oder mündliche Schuldanerkennung abgeben. Im Zweifelsfall sollten Sie die Polizei rufen. Sie sollten auch nicht in Vorleistungen für Reparaturen treten.