Teilkasko Prämienhöhe
Die Höhe der Versicherungsprämie ermittelt sich durch
die Kfz-Typklassen. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht- sowie zur
Vollkaskoversicherung gibt es bei der Teilkasko Versicherung keine
Schadensfreiheitsrabatte. Deshalb erfolgt im Falle eines Schadens auch keine
Rückstufung.
Die Kfz Teilkaskoversicherung deckt Schäden die am eigenen
Fahrzeug entstehen können ab und ergänzt so die Kfz Haftpflichtversicherung.
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Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Schäden ab:
-
Schäden durch Brand und/oder Explosion
- Verlust des Kfz durch Raub oder Diebstahl
- Diebstahl von Teilen im bzw. am Auto die mitversichert sind
- Schäden die durch Diebstahl verursacht wurden
- Schäden die während der Fahrt durch einen Zusammenstoß mit
Haarwild entstanden sind
- Glasbruch
- Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung
- Marderbiss
- Schäden die durch direkte Einwirkung von Hagel, Sturm und
Blitzschlag oder Überschwemmung herrühren. Außerdem Schäden, welche durch Gegenstände verursacht wurden, die durch
oben genannte Naturgewalten auf oder gegen das Auto geworfen wurden. Jedoch
sind Schäden ausgeschlossen, welche auf ein Verhalten des Fahrers
zurückzuführen sind, auch wenn es durch genannte Naturgewalten veranlasstes wurde
Um die Kosten der Kfz Teilkaskoversicherung zu
verringern kann man eine Selbstbeteiligung vertraglich vereinbaren.
Außerdem kann bei Fahrern die
schon lange unfallfrei fahren, eine Vollkaskoversicherung aufgrund der
unterschiedlichen Berechnung mit Zuhilfenahme der Schadenfreiheitsklassen sehr attraktiv sein.
Lassen Sie sich im Zweifelsfall zwei Angebote (eins für die Voll- und eines für
die Teilkasko) erstellen und vergleichen Sie die Versicherungsprämien!
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