Oftmals
werden die Begriffe Schadensfreiheitsrabatte und Schadensfreiheitsklasse miteinander verwechselt. Der Unterschied zwischen beidem besteht hauptsächlich
darin, dass der Schadensfreiheitsrabatt im Gegensatz zur
Schadensfreiheitsklasse nicht einheitlich geregelt ist. Das heißt, dass die
gleiche Schadensfreiheitsklasse, nicht bei jedem Versicherer gleichzeitig zum
gleichen Schadensfreiheitsrabatt führt.
Bei der
Schadensfreiheitsklasse, wird der Versicherungsnehmer an Hand der
Schadenshäufigkeit in einem bestimmten Zeitraum klassifiziert.
Diese
Einordnung ist bei allen Versicherungen die Gleiche. Die Abkürzung für die
Schadensfreiheitsklasse ist SF. Steht also im Versicherungsheft die Abkürzung
‘‘SF 5‘‘, steht dies für die Jahre, die der Versicherungsnehmer unfallfrei
gefahren ist.
Beim
Schadensfreiheitsrabatt, legt der Versicherer fest, um wie viel sich die
Prämienhöhe des Versicherungsnehmers senkt, bzw. bei einem Schadensfall erhöht.
Zur
Orientierung, halten sich die Versicherer dabei an die einheitlichen
Schadensfreiheitsklassen. Ist der Versicherungsnehmer also viele Jahre
unfallfrei gefahren, wird das mit einem dementsprechenden hohen
Schadensfreiheitsrabatt und einer niedrigen Versicherungsprämie belohnt. Bei
einem Wechsel in eine andere Versicherung, wird die Schadensfreiheitsklasse
beibehalten. Verfügt der neue Versicherer aber über ein anderes Rabattsystem,
kann die Prämie bei gleicher Klasse höher oder auch niedriger ausfallen.
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Übernahme Schadensfreiheitsrabatt
Ein
Versicherungseinsteiger fängt üblicher Weise mit der Schadensfreiheitsklasse 1
an, wobei der Schadensfreiheitsrabatt hier bei 240% liegt.
Es ist
allerdings auch möglich, mit einer höheren Schadensfreiheitsklasse in einen
Versicherungsvertrag einzusteigen, ohne vorher versichert gewesen zu sein:
Ist zum
Beispiel der Wagen von den Eltern bei derselben Versicherung etwa ½ Jahre
versichert, also SF ½, so kann sich der neue Versicherungsnehmer auch sofort mit
SF ½ anmelden und in der Regel werden somit 100% eingespart.
Ähnlich
verläuft dies auch mit der so genannten
Zweitwagenregelung, denn verfügt der
Erstwagen bereits schon über SF ½, kann der Zweitwagen ebenfalls mit SF ½
vergünstigt werden. Ebenso kann ein Schadensfreiheitsrabatt vom Ehepartner,
Lebensgefährten oder von den Eltern übernommen werden.
Voraussetzungen hierfür:
- das Fahrzeug
der oben genannten Personen, muss vom Versicherungsnehmer regelmäßig bewegt
werden
- im
Verkehrsregister dürfen nicht mehr als neun Punkte eingetragen sein
- die alten
Versicherungsnehmer müssen auf ihren Schadensfreiheitsrabatt verzichten und aus
dem Vertag austreten.
Schadenfreiheitsrabatt retten
Die Einstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse
ist der häufigste Kündigungsgrund nach einem Schadensfall in der Kfz
Versicherung. Die anstehende Rückstufung erfolgt zum neuen Versicherungsjahr,
man kann sie aber abwenden indem der Versicherte den Schaden selbst übernimmt.
Gerade bei kleineren Schäden lohnt es sich daher, die Kosten selbst zu
übernehmen und nicht an die Autoversicherung weiterzugeben.
In der Kfz Haftpflichtversicherung hat man normalerweise nach
der Schadenregulierung noch 6 Monate Zeit, um den Schaden von der Autoversicherung
zurück zukaufen. Dieser Rückkauf ist in der Regel auf die Kfz-Haftpflicht
beschränkt. Jedoch bieten mittlerweile einige Versicherer diesen Service auch für
Vollkasko Versicherung.
Eine weitere Option eine Rückstufung abzuwenden ist der
Einsatz sogenannter Rabattretter. Hier wird der Versicherungsnehmer im
Schadensfall in eine tiefere Schadenfreiheitsklasse heruntergestuft, jedoch
bleibt die Versicherungsprämie die Gleiche.
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