Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz Versicherung

Oftmals werden die Begriffe Schadensfreiheitsrabatte und Schadensfreiheitsklasse miteinander verwechselt. Der Unterschied zwischen beidem besteht hauptsächlich darin, dass der Schadensfreiheitsrabatt im Gegensatz zur Schadensfreiheitsklasse nicht einheitlich geregelt ist. Das heißt, dass die gleiche Schadensfreiheitsklasse, nicht bei jedem Versicherer gleichzeitig zum gleichen Schadensfreiheitsrabatt führt.

Bei der Schadensfreiheitsklasse, wird der Versicherungsnehmer an Hand der Schadenshäufigkeit in einem bestimmten Zeitraum klassifiziert.
Diese Einordnung ist bei allen Versicherungen die Gleiche. Die Abkürzung für die Schadensfreiheitsklasse ist SF. Steht also im Versicherungsheft die Abkürzung ‘‘SF 5‘‘, steht dies für die Jahre, die der Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist.

Beim Schadensfreiheitsrabatt, legt der Versicherer fest, um wie viel sich die Prämienhöhe des Versicherungsnehmers senkt, bzw. bei einem Schadensfall erhöht.
Zur Orientierung, halten sich die Versicherer dabei an die einheitlichen Schadensfreiheitsklassen. Ist der Versicherungsnehmer also viele Jahre unfallfrei gefahren, wird das mit einem dementsprechenden hohen Schadensfreiheitsrabatt und einer niedrigen Versicherungsprämie belohnt. Bei einem Wechsel in eine andere Versicherung, wird die Schadensfreiheitsklasse beibehalten. Verfügt der neue Versicherer aber über ein anderes Rabattsystem, kann die Prämie bei gleicher Klasse höher oder auch niedriger ausfallen.

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Übernahme Schadensfreiheitsrabatt

Ein Versicherungseinsteiger fängt üblicher Weise mit der Schadensfreiheitsklasse 1 an, wobei der Schadensfreiheitsrabatt hier bei 240% liegt.
Es ist allerdings auch möglich, mit einer höheren Schadensfreiheitsklasse in einen Versicherungsvertrag einzusteigen, ohne vorher versichert gewesen zu sein:

Ist zum Beispiel der Wagen von den Eltern bei derselben Versicherung etwa ½ Jahre versichert, also SF ½, so kann sich der neue Versicherungsnehmer auch sofort mit SF ½ anmelden und in der Regel werden somit 100% eingespart.

Ähnlich verläuft dies auch mit der so genannten Zweitwagenregelung, denn verfügt der Erstwagen bereits schon über SF ½, kann der Zweitwagen ebenfalls mit SF ½ vergünstigt werden. Ebenso kann ein Schadensfreiheitsrabatt vom Ehepartner, Lebensgefährten oder von den Eltern übernommen werden.
Voraussetzungen hierfür:

  • das Fahrzeug der oben genannten Personen, muss vom Versicherungsnehmer regelmäßig bewegt werden
  • im Verkehrsregister dürfen nicht mehr als neun Punkte eingetragen sein
  • die alten Versicherungsnehmer müssen auf ihren Schadensfreiheitsrabatt verzichten und aus dem Vertag austreten.

Schadenfreiheitsrabatt retten

Die Einstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse ist der häufigste Kündigungsgrund nach einem Schadensfall in der Kfz Versicherung. Die anstehende Rückstufung erfolgt zum neuen Versicherungsjahr, man kann sie aber abwenden indem der Versicherte den Schaden selbst übernimmt. Gerade bei kleineren Schäden lohnt es sich daher, die Kosten selbst zu übernehmen und nicht an die Autoversicherung weiterzugeben.

In der Kfz Haftpflichtversicherung hat man normalerweise nach der Schadenregulierung noch 6 Monate Zeit, um den Schaden von der Autoversicherung zurück zukaufen. Dieser Rückkauf ist in der Regel auf die Kfz-Haftpflicht beschränkt. Jedoch bieten mittlerweile einige Versicherer diesen Service auch für Vollkasko Versicherung.

Eine weitere Option eine Rückstufung abzuwenden ist der Einsatz sogenannter Rabattretter. Hier wird der Versicherungsnehmer im Schadensfall in eine tiefere Schadenfreiheitsklasse heruntergestuft, jedoch bleibt die Versicherungsprämie die Gleiche.

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