Regelungen für die Einstufung in die Schadensklassen
Der Beitrag
für die KFZ-Haftpflichtversicherung sowie der Vollkasko, wird unter anderem aus der
Schadensfreiheitsklasse (kurz: SF-Klasse) errechnet. Diese wird wiederum nach den
Jahren berechnet, in denen der Fahrzeughalter schadenfrei gefahren ist. Wie
hoch Ihre Schadenfreiheitsklasse ist, können Sie aus Ihrer
Beitragsrechnung, oder aus der Police Ihres Versicherers entnehmen. Es gelten besondere Regelungen für die Einstufung in die Schadensklassen:
Fahranfänger + Führerscheinregelung
Normalerweise
erhalten Fahranfänger beim Ersteintritt die SF-Klasse 0, was 200 - 260% entspricht.
Ist aber schon ein Elternteil oder der Ehepartner beim Versicherer versichert versichert, gewären die meisten Versicherer
dem Fahranfänger den Einstieg in die SF ½, dies entspricht ca. 100 - 140% in der KFZ Haftpflicht. Weitere Informationen wie Fahranfänger in der KFZ Versicherung sparen können finden Sie unter Fahranfänger in der KFZ Versicherung.
Führerscheinregelung: Ist der Versicherungsnehmer mindestens schon drei Jahre im Besitz eines EU-Führerscheins, erhält dieser anstatt der SF-Klasse 0 (200 - 260%) die SF-Klasse ½ (100 - 140%).
Partnerregelung
Ist der in der
häuslichen Gemeinschaft lebende Ehe- oder Lebenspartner, mit seinem Kraftfahrzeug
mindestens in der SF-Klasse 2 eingestuft, erhält der Versicherungsnehmer meist
eine günstigere SF-Klasse, nämlich SF-Klasse 2 (83 - 85%). Voraussetzung
ist hierbei aber bei den meisten Versicherern, dass das KFZ vom Ehe- bzw. Lebenspartner beim gleichen KFZ Versicherer versichert ist und dass das KFZ nur vom Versicherten selbst und dem
Partner bewegt wird, außerdem müssen die Nutzer des Fahrzeugs ein Mindestalter
von 25 Jahren erreicht haben. Mehr hierzu unter: Zweitwagenversicherung.
Zweitwagenregelung
Ist das Erstfahrzeug des Versicherungsnehmers mindestens in der SF-Klasse 2 eingestuft, erhält
der Versicherungsnehmer für seinen Zweitwagen ebenfalls eine bessere SF-Klasse
als die SF-Klasse ½ (100 - 140%), nämlich meist die
SF-Klasse 2 (83 - 85%). Auch hier
wird in der Regel vorausgesetzt, dass der Erstwagen bei dergleichen
Gesellschaft versichert ist. Es gibt jedoch Ausnahmen: Unter bestimmten Voraussetzungen, wird bei der Direct Line Versicherung der Zweitwagen in dieselbe
SF-Klasse eingestuft wie der Erstwagen. Ohne das der Erstwagen zwingend bei der Direct Line Versicherung versichert sein muss. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Zweitwagenversicherung.
Regelung bei Vertragsunterbrechung
Ist der
Versicherungsvertrag weniger als sechs Monaten unterbrochen worden, rechnen
die Gesellschaften in der Regel die Unterbrechung nicht auf den Vertrag an. Wird der
Versicherungsvertrag für weniger als sieben Jahre unterbrochen, bleibt bei den
meisten Versicherungen die SF-Klasse erhalten. Es gibt aber auch einige
Gesellschaften, die den Vertrag für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung,
in die nächste SF-Klasse zurückstufen. Hier lohnt in jedem Fall vor dem Abschluss unser kostenloser KFZ Versicherungsvergleich.
Sonderregelung bei kurzer Vertragsdauer
Die
Versicherungsperiode für eine Kraftfahrzeugversicherung beträgt prinzipiell ein
Jahr. Üblicherweise rechnet die Gesellschaft die Versicherungsdauer im Verhältnis der Anzahl
der versicherten Tage zur Jahresprämie ab. Wer vor Ablauf von einem Jahr seinen
Vertrag beenden will, muss davon ausgehen, dass die Gesellschaft nicht in dem
oben beschriebenen Verhältnis abrechnet, sondern nach dem so genannten
Kurztarif, also für eine dementsprechend kürzere Versicherungsdauer. Dabei
gestaltet jede Versicherungsgesellschaft diesen schon besagten Kurztarif
unterschiedlich. Die gesamte Jahresprämie wird aber meistens schon ab einer
Vertragsdauer von zehn Monaten berechnet. Zu beachten ist hierbei auch das die Schadenfreiheitsklasse im nächsten Jahr nur steigt, wenn das KFZ im laufenden Jahr mindestens sechs Monate auf den Versicherungsnehmer
zugelassen war,
wodurch die KFZ Versicherung im Folgejahr dann günstiger wird.
Rabattübertragung
Sind bei
einem Vertrag gewisse Voraussetzungen erfüllt, kann die SF-Klasse bei den
meisten Gesellschaften von einem auf den anderen Vertrag übernommen werden.
Seinen Anspruch auf den SF-Rabatt, muss der bisherige Berechtigte aber
schriftlich abtreten. Hierzu müssen
jedoch der bisherige und der neue Berechtigte in einer häuslichen
Gemeinschaft zusammen leben, oder beide müssen ein Verwandtschaftsverhältnis
ersten Grades besitzen. Übertragbar
ist aber nur der SF-Rabatt, der dem neuen SF-Rabatt-Berechtigten aufgrund seiner Fahrpraxis auch sonst
gewährt werden könnte. Weitere Informationen hierzu unter: Schadensfreiheitsklasse übertragen
Übersicht
der Schadensfreiheitsklassen:
-
|
Unfallfreie
Jahre
|
Schadenfreiheitsklasse
|
KFZ
Haftpflicht
|
Vollkaskoversicherung
|
|
Malusklasse
|
SF M
|
240 – 280%
|
240 – 280%
|
|
Anfänger
|
SF 0
|
200 – 260%
|
200 – 260%
|
|
Sonderstufe
|
SF S
|
150 – 175%
|
150 – 175%
|
|
Sonderstufe
|
SF 1/2
|
100 – 140%
|
100 – 140%
|
|
1
|
SF 1
|
100%
|
100%
|
|
2
|
SF 2
|
83 – 85%
|
83 – 85%
|
|
3
|
SF 3
|
70 – 75%
|
70 – 75%
|
|
4
|
SF 4
|
60 – 66%
|
60 – 66%
|
|
5
|
SF 5
|
55 – 61%
|
55 – 61%
|
|
6
|
SF 6
|
54 – 55%
|
54 – 55%
|
|
7
|
SF 7
|
50 – 52%
|
50 – 52%
|
|
8
|
SF 8
|
45 – 50%
|
45 – 50%
|
|
9
|
SF 9
|
45 – 46%
|
45 – 46%
|
|
10
|
SF 10
|
40 – 45%
|
40 – 45%
|
|
11
|
SF 11
|
40 – 45%
|
40 – 45%
|
|
12
|
SF 12
|
40%
|
40%
|
|
13
|
SF 13
|
35 – 40%
|
35 – 40%
|
|
14
|
SF 14
|
35 – 40%
|
35 – 40%
|
|
15
|
SF 15
|
35 – 40%
|
35 – 40%
|
|
16
|
SF 16
|
35 – 37%
|
35 – 37%
|
|
17
|
SF 17
|
30 – 36%
|
30 – 36%
|
|
18
|
SF 18
|
29 – 36%
|
29 – 36%
|
|
19
|
SF 19
|
29 – 35%
|
29 – 35%
|
|
20
|
SF 20
|
25 – 35%
|
25 – 35%
|
|
21
|
SF 21
|
25 – 35%
|
25 – 35%
|
|
22
|
SF 22
|
25 – 35%
|
25 – 35%
|
|
23
|
SF 23
|
25 – 32%
|
25 – 32%
|
|
24
|
SF 24
|
25 – 32%
|
25 – 32%
|
|
25
|
SF 25
|
25 – 30%
|
25 – 30%
|
|
26
|
SF 26
|
25 – 30%
|
25 – 30%
|
|
27
|
SF 27
|
25 – 30%
|
25 – 30%
|
|
28
|
SF 28
|
25 – 30%
|
25 – 30%
|
|
29
|
SF 29
|
25 – 30%
|
25 – 30%
|
|
30
|
SF 30
|
25 – 30%
|
25 – 30%
|