Schadenfreiheitsklasse übertragen | SF-Klasse übertragen

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) kann von einer Person auf eine andere Person übertragen werden. Möglich ist dies nur, weil Schadenfreiheitsklassen nicht fahrzeuggebunden sind. Solch eine Übertragung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich; diese Möglichkeiten sind hier neben weiteren Informationen zu dem Thema im Folgenden aufgeführt:

  • Generell können nur die schadenfreien Jahre, kann also nur die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden, die der Nutznießer der Übertragung hätte selbst erreichen können, wenn er Versicherungsnehmer gewesen wäre. Hat beispielsweise ein Vater die SF-Klasse 10, und er möchte diese SF-Klasse auf seinen Sohn übertragen, der jedoch erst seit fünf Jahren den Führerschein hat, so kann der Sohn lediglich die SF-Klasse 5 bekommen. Damit wird unterbunden, dass der Fahranfänger unverhältnismäßig stark von der Möglichkeit des Schadenfreiheitsklassenübertrags profitieren kann.
  • Die Person, die eine Schadenfreiheitsklasse übertragen oder angerechnet bekommen möchte, muss nachweisen können, dass sie ein entsprechendes Fahrzeug auch genutzt hat.
  • Der Versicherungsvertrag muss für weitere Personen geöffnet sein. Der Versicherungsnehmer, der beispielsweise einen Alleinfahrerrabatt durch seinen Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat, kann seine schadenfreien Jahre nicht auf andere Personen übertragen.
  • Überträgt ein Versicherungsnehmer seine schadenfreien Jahre, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf die SF-Klasse. Seine Versicherungszeit, die er vor dem Abschluss der aktuellen Versicherung schon vorzuweisen hat, wird also nicht angerechnet. Davon bleibt jedoch der Versicherungsvertrag für den Erstwagen unberührt, wenn er die SF-Klasse seines Zweitwagens überträgt.
  • Wer überhaupt SF-Klassen übertragen kann, hängt auch von der Versicherung ab. Normalerweise ist eine solche Übertragung nur bei Verwandten ersten Grades möglich, also kann beispielsweise der Vater auf die Tochter die Jahre anteilig übertragen, oder Ehegatten beziehungsweise in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenlebende, oder Geschwister können diese SF-Klassen übertragen. Es kann jedoch auch eine juristische Person kann die schadenfreien Jahre an eine nicht-juristische Person übertragen. Das heißt, eine Firma kann beispielsweise die schadenfreien Jahre an eine Person weitergeben.
  • Es wird die SF-Klasse und nicht der Schadenfreiheitsrabatt übertragen.
  • Ein Vergleich zwischen den einzelnen Versicherungen lohnt sich, um den günstigsten Anbieter herauszufiltern. Dieser Vergleich lohnt sich natürlich nur dann, wenn verschiedene Versicherungsnehmer als Überträger einer SF-Klasse infrage kommen, also beispielsweise die Mutter oder der Vater die eigenen schadenfreien Jahre auf das Kind übertragen können. Ein Vergleich lohnt sich aber auch dann, wenn der potenzielle Versicherungsnehmer mit Weitsicht einen Vertrag abschließen möchte, also in der Zukunft seine schadenfreien Jahre einmal übertragen möchte.
>> Nutzen Sie unseren kostenlosen Kfz Versichedrungsvergleich und finden Sie die für Sie günstige Kfz Versicherung!

Werbung