Parkschadenversicherung

Einige Versicherungen bieten als Ergänzung zu den üblichen Kaskoversicherungen eine sogenannte Parkschadenversicherung an. Diese Versicherung kann jedoch nur für neuere Fahrzeuge und zusätzlich auch nur begrenzt abgeschlossen werden.

Im Fall einer Beschädigung am parkenden Wagen, die mutwillig von unbekannten Dritten verursacht wurden, zahlt dann die Parkschadenversicherung. Beispiele hierfür sind böswillig verursachte Beschädigungen des Lackes, Beulen am Fahrzeug sowie ggf. auch Schäden durch mutwilliges Bemalen und Besprühen des Kfz. Es sollte hierbei jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Kaskoversicherung selbst bereits einige dieser Parkschäden beinhaltet.

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