Motorradversicherung Ratgeber

Motorrad Haftpflicht

Neben einer sicheren sowie fahrtüchtigen Maschine ist für das das Fahren mit dem Motorrad natürlich auch eine entsprechender Kleidung sowie die Fahrerlaubnis zwingend notwendig. Hinzu kommt eine ausreichende und umfangreiche Versicherung, wo die Haftpflicht als gesetzlich vorgeschrieben an erster Stelle steht. Die Notwendigkeit der Haftpflicht ist darin begründet, dass im Schadensfalle, welcher der Versicherte an der Gesundheit oder dem Eigentum einer dritten Person verursacht, auch ersetzen muss. Dieser Schaden wird dann von der Motorrad-Haftpflichtversicherung übernommen.

Motorrad Teilkasko und Vollkaskoversicherung

Als freiwilliger und zusätzlicher Schutz kommt dann genau wie beim Auto noch die Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung hinzu. Ein wesentlicher Unterschied der beiden Versicherungen liegt darin, dass die Teilkasko hauptsächlich Unwetterschäden übernimmt und daneben auch Schäden durch Feuer, Vandalismus, Glasbruch sowie Diebstahl abdeckt. In der Vollkasko sind natürlich auch alle Teilkaskoleistungen mit eingeschlossen. Hinzu kommen bei der Motorrad Vollkasko daneben auch Schäden, die an dem eigenen Motorrad entstehen, jedoch andere Personen verschuldet haben. Dazu zählen unter anderem böswillige Handlungen oder Fahrerflucht durch Dritte.

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Motorradversicherung Haftung

Genau wie beim Auto haftet eine Motorrad Versicherung nicht immer und ist ebenso wenig jederzeit greifbar. Hier existieren diverse Ausnahmerichtlinien, wo nur ein beschränkter oder teils auch gar kein Schadenersatz durch das Versicherungsunternehmen übernommen wird.

Dies tritt zum Beispiel ein, wenn sich herausstellt, dass ein extrem unvernünftiges Handeln zu dem Schadensfall geführt hat. Hier ist das Motorradfahren ohne Helm sowie Schutzkleidung ein ausschlaggebender Grund für den Motorradversicherer, zum einen das Schmerzensgeld zu senken oder die Zahlung komplett zu verweigern. Die Versicherungsunternehmen können auch jederzeit vom Schadensersatz zurücktreten, wenn eine Maschine durch groben Leichtsinn des Besitzers gestohlen wurde. Hintergrund: Die Versicherungen legen für die Schadensersatz Übernahme das Umsetzen von geeigneten Vorsichtsmaßnahmen, die ein unerlaubtes oder ungerechtfertigtes Entwenden vermeiden, zugrunde. Ebenso schwierig wird es für den Fahrer, wenn die Straßenverkehrsordnung verletzt wurde, der Motorradfahrer und Versicherte also beispielsweise unter Alkohol- und Drogenkonsum gefahren ist. Bei grober Fahrlässigkeit besteht für die Motorradversicherungen die Möglichkeit, Leistungen zu kürzen. Beispielsweise zahlt die Motorrad Vollkasko den Schaden am Fahrzeug nur teilweise oder gar nicht.

Motorrad mit ABS

Durch ein verbautes Antiblockiersystem in einem Motorrad verkürzt sich automatisch auch der Bremsweg, die Bremsen blockieren nicht wie gewöhnlich und die Maschine lässt sich trotz der Vollbremsung noch um Hindernisse lenken. Aus diesem Grund ist ein Motorrad mit ABS wesentlich sicherer und somit werden auch wesentlich mehr Unfälle auf den Straßen vermieden. Die Versicherungsunternehmen belohnen diesen hohen Sicherheitsstandard selbstverständlich mit niedrigeren Beitragssätzen.
Selbstbeteiligung
Um bei der Motorradversicherung sparen zu können lohnt ggf. der Abschluss einer Versicherung mit Selbstbeteiligung.

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Motorradversicherung Rabatte

Ähnlich wie bei Autos gewähren einige Versicherungen auch Rabatte, beispielsweise wenn das Motorrad in der Garage steht oder eine gewisse Kilometerleistung pro Jahr eingehalten wird. Wer das eigene Motorrad bei einer Versicherung versichert, bei der er auch das eigene Kfz versichert hat, muss für das zweite Fahrzeug i.d.R. günstigere Versicherungsbeiträge zahlen. Außerdem gibt es in der Motorradversicherung genau wie in der Kfz Versicherung einen Schadenfreiheitsrabatt, d.h. wer ein Jahr unfallfrei fährt, zahlt weniger. Damit sich der Schadensfreiheitsrabatt jedoch erhöht, muss das Motorrad im Normalfall jedoch mindestens 6 Monate im Jahr angemeldet sein. Beamten Rabatt: Beamte und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes werden von vielen Motorradversicherungen Rabatte gewährt.

Ist eine Saisonzulassung preiswerter?

Dies liegt in der Regel im Ermessen des Versicherungsunternehmens. Bei manchen Motorradversicherungen sind die Versicherungsbeiträge für die saisonal zugelassenen Maschinen um einiges niedriger, andere Versicherer bieten ihren Kunden für ganzjährig zugelassene Motorräder niedrigere Beiträge an. Hinzu kommen hier aber auch noch die Kosten für die An- und Abmeldung. Der Motorradfahrer kann bei einer Saisonzulassung im Normalfall zwischen einer Zulassungsperiode von zwei bis elf Monaten auswählen. Ein kostenloser Versicherungsvergleich lohnt sich hier auf jeden Fall, um die diversen Anbieter genau unter die Lupe zu nehmen und alle entstehenden Kosten zu überblicken.   

In welcher Höhe sind Schäden bei der Motorrad-Versicherung abgedeckt?

Für die entsprechenden Schäden hat der Gesetzgeber hierzulande genau festgelegte Mindestdeckungssummen vorgeschrieben, um die entstehenden Schäden im Falle eines Unfalls auch rechtlich abzusichern. Bei den Sachschäden liegt diese Summe bei 500.000 Euro, bei Personenschäden je Person bei bis zu 2,5 Millionen Euro, bei mehreren Personen bis zu 7,5 Millionen Euro sowie für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.  Je nach gewählter Versicherung kann die Deckungssumme jedoch auch höher liegen.

Regionalklasse

Wie bei Autos sind die Versicherungsbeiträge von der sogenannten Regionalklasse abhängig. Durch statistische Berechnungen und Kalkulationen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft erfolgt eine Einstufung, die jedes Jahr mit Hilfe der aktuellen Unfallzahlen ermittelt wird. Beeinflusst werden diese Daten unter anderem durch die Schwere sowie Anzahl der in der Region verursachten Unfälle. In der Regel kommt es in größeren Städten oder Ballungsgebieten rein statistisch gesehen zu mehr Schäden bei Motorradunfällen, weshalb dort auch der Beitragssatz ansteigt. 

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