KFZ-Versicherungswechsel leicht gemacht

Ein KFZ-Versicherungswechsel kann man in der Regel zum Ende eines Versicherungsjahres durchführen, was einer sogenannten ordentlichen Kündigung entspricht. Daneben existieren allerdings noch andere Möglichkeiten, um den bestehenden Vertrag während des Jahres zu kündigen und zu einem anderen Versicherungsanbieter zu wechseln. Hier die wesentlichen Möglichkeiten auf einen Blick:

  • Die ordentliche Kündigung bis zum 30. November jeden Jahres
  • Das Sonderkündigungsrecht bei einer Erhöhung des Beitrags
  • Der KFZ-Versicherungswechsel im Falle eines Schadens
  • Der Wechsel der KFZ-Versicherung bei einer Neuzulassung oder Fahrzeugwechsel

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Achtung bei Versicherungswechsel eines neuen Vertrags

Der Versicherte sollte jedoch darauf achten, dass wenn sein Versicherungsvertrag noch kein ganzes Jahr besteht, keinen Wechsel der Kfz-Versicherung durchzuführen. Hier hat nämlich das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit den laufenden Vertrag nach einem weitaus teureren Kurztarif abzurechnen.

Die ordentliche Kündigung

In der Regel kann man seine Autoversicherung zum Ende eines Versicherungsjahrs jederzeit wechseln. Weil die KFZ-Versicherung meistens zum 31. Dezember ausläuft, muss das Kündigungsschreiben der Versicherung spätestens zum 30. November vorliegen. Sie sollten bei der Kündigung auch auf jeden Fall auch das Kennzeichen sowie die entsprechende Versicherungsnummer angeben. Ratsam ist es auch das Kündigungsschreiben mittels Einschreiben und Rückschein zu versenden, damit Sie einen Nachweis für den Eingang der Kündigung haben. Mehr unter: KFZ Versicherung kündigen

Das Sonderkündigung bei einer Erhöhung des Beitrags

Der Versicherte kann seinen Vertrag auch vorzeitig kündigen, wenn die KFZ-Versicherung die vertraglichen Bedingungen sowie die Typklassen ändert oder den Beitragssatz erhöht. Teileweise schrauben die Versicherungsunternehmen die Preise der Tarife erst nach dem 30. November nach oben, was Sie aber nicht an einer Kündigung hindern muss. Das entsprechende Kündigungsschreiben sollte dem Versicherungsunternehmen dann innerhalb von 4 Wochen nach dem Erhalt der Information vorliegen. Weitere Informationen unter: KFZ Versicherung Sonderkündigungsrecht

Der Wechsel der KFZ Versicherung bei einer Neuzulassung oder einem Fahrzeugwechsel

Auch bei einer Neuzulassung oder einem Fahrzeugwechsel sind Sie in der Lage ihre bestehende Versicherung zu wechseln ohne die entsprechende Frist der Kündigung einzuhalten. Weitere Informationen unter: KFZ Versicherung Sonderkündigungsrecht

Der KFZ-Versicherungswechsel im Falle eines Schadens

Bei einem Schadensfall hat sowohl das Versicherungsunternehmen als auch Sie das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung. Der Wechsel der Versicherung muss auch hier innerhalb von vier Wochen nah der Bearbeitung des Schadens erfolgen. Weitere Informationen unter: KFZ Versicherung Sonderkündigungsrecht

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