Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt seit Oktober 2005 den bis dahin ausgestellten Fahrzeugschein. Grund für die Einführung war eine Regelung der Europäischen Union, welche die Zulassungsprozeduren vereinheitlichen sollte. In anderen Ländern wie Österreich wurden die Zulassungsbescheinigungen bereits seit dem Jahr 2003 verwendet. Zum selben Zeitpunkt wurde auch der Fahrzeugbrief, durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.
Vorteile der Zulassungsbescheinigung Teil I
Der größte Vorteil liegt in der höheren Fälschungssicherheit der neuen Zulassungsbescheinigungen. Zudem sind diese durch die europaweite Vereinheitlichung der einzelnen Datenfelder nun im gesamten EU-Raum einheitlich lesbar. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I enthält außerdem eine größere Fülle von Informationen als der zuvor verwendete Fahrzeugschein.
Aufgaben der Zulassungsbescheinigung Teil I
In der Zulassungsbescheinigung Teil I werden alle wichtigen technischen Daten des Fahrzeugs eingetragen. Zudem werden darin auch die persönlichen Daten des Fahrzeughalters vermerkt. Außerdem gilt sie als Nachweis darüber, dass ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet wurde. Dadurch ist es ein wichtiges Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen. Die Polizei ist berechtigt, bei einer Kontrolle die Zulassungsbescheinigung Teil I einzusehen. Nach § 11 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist diese ständig mitzuführen und auf Nachfrage den behördlichen Stellen vorzulegen. Wer die Zulassungsbescheinigung I bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 10 Euro bestraft werden kann.
Fahrzeugscheine sind weiterhin gültig
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen Fahrzeugschein gegen die neue Zulassungsbescheinigung umzutauschen. Die Fahrzeugscheine behalten auch weiterhin ihre volle Gültigkeit. Erst wenn ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden müsste, wird stattdessen die neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Zu beachten dabei ist, dass es nicht erlaubt ist, eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und einen Fahrzeugbrief gemeinsam zu verwenden. Aus diesem Grund muss zusammen mit dem Fahrzeugschein auch gleichzeitig der Fahrzeugbrief in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht werden. Der Umtausch ist für den Fahrzeughalter gebührenpflichtig. Die Gebühren hierfür betragen ca. 15 Euro.
Was ändert sich mit der Zulassungsbescheinigung I?
In den neuen Papieren wird serienmäßig nur noch eine serienmäßig genehmigte Rad-/Reifenkombination angegeben. Die technischen Daten werden zudem in einem europaweit lesbaren Code eingetragen. Dadurch lässt sich eine in Deutschland ausgestellte Zulassungsbescheinigung problemlos in allen EU-Ländern in eine dort gültige Bescheinigung übertragen. Wer sein Fahrzeug vorübergehend oder auch endgültig stilllegen möchte, muss die Zulassungsbescheinigung nicht mehr wie den Fahrzeugschein zurückgegeben. Die Stilllegung kann direkt in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.