Die Verträge der Autoversicherungen enthalten regelmäßig differenzierte Regelungen bei Vertragsstrafen.
Ist bspw. der Kfz- Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers in einer zu günstigen Tarifklasse eingestuft, so wird grundsätzlich die Versicherungsprämie rückwirkend ab Beginn der Versicherung berichtigt, bzw. neu berechnet. Dies kann in vielen Fällen eine nicht gerade geringe Nachzahlung für den Versicherungsnehmer bedeuten.
Das Selbe gilt auch für den Fall, dass eine Tarifklasse über beibehalten wurde über die Laufzeit des Vertrages, obwohl in der Zwischenzeit Veränderungen eingetreten sind, welche dies nicht gestatten. Weiterhin kann der Versicherer hier eine
Vertragsstrafe erheben, die normalerweise in Höhe von 100 % des Jahresbeitrags ausfällt.
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