Für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer seinen gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die Versicherungsgesellschaft eine KFZ Versicherung Vertragsstrafe verhängen. Die Höhe der Vertragsstrafe hängt von der jeweiligen Pflichtverletzung und der betreffenden Versicherungsgesellschaft ab. Generell kann die Vertragsstrafe bis zu einer kompletten Jahresprämie betragen.
Falsche Angaben im Versicherungsantrag
Wer im Versicherungsantrag wissentlich falsche Angaben macht, um beispielsweise einen bestimmten Rabatt zu erhalten riskiert neben der Ablehnung des Vertrages auch eine Vertragsstrafe. Dies gilt auch, wenn er Tatsachen verschweigt, die für eine Entscheidung ob der Vertrag angenommen wird, relevant sein können. Zudem ist er verpflichtet, alle wichtigen Änderungen auch während der Laufzeit umgehend an die Versicherungsgesellschaft zu melden. Neben dem Verhängen der Vertragsstrafe werden zudem die zu wenig berechneten Versicherungsbeiträge nachträglich erhoben.
Falsche Angabe bei den Kilometern
Viele Versicherungen gewähren einen Rabatt, wenn der Versicherungsnehmer nur eine bestimmte Anzahl an Kilometern pro Jahr fährt. Wer hier falsche Angaben macht riskiert seinen Rabatt. Zwar prüfen die wenigsten Versicherungen den Kilometerstand jedes Jahr nach, stellt sich die falsche Angabe jedoch beispielsweise bei einem Unfall heraus droht eine Vertragsstrafe. Die Versicherung muss dann nur einen möglichen Haftpflichtschaden übernehmen. Die gewährten Rabatte können zudem vom Tag des Versicherungsbeginns an nachberechnet werden. Ähnlich problematisch wird es, wenn aufgrund einer nicht korrekten Kilometerangabe der Wert des Fahrzeuges falsch eingeschätzt wird. Dies kann sogar dazu führen, dass die Versicherung bei einem Diebstahl eine Leistung komplett ablehnt. Diese Verfahrensweise wurde mittlerweile von verschiedenen Gerichten auch bestätigt.
Vertragsstrafe beim Garagenrabatt
Wer im Versicherungsantrag angibt, dass er sein Fahrzeug nachts in einer Garage abstellt, muss sich danach auch daran enthalten. Allerdings riskiert der Versicherungsnehmer keine Vertragsstrafe der KFZ Versicherung, wenn er sein Fahrzeug tagsüber auf einem anderen Platz abstellt. Der Abstellplatz darf über den Tag frei gewählt werden. Auch wer in Urlaub fährt, hat das Recht, sein Fahrzeug während dieser Zeit auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen. Eine Vertragsstrafe wird hier nur dann fällig, wenn sich später herausstellen sollte, dass der Versicherungsnehmer beispielsweise überhaupt keine Garage besitzt.
Weitere Möglichkeiten für Vertragsstrafen
Es gibt noch eine Vielzahl von weiteren Fällen, in denen die Versicherungsgesellschaft Vertragsstrafen verhängen kann. Dies gilt zum Beispiel, wenn der Versicherungsnehmer angegeben hat, dass er ein Fahrzeug als einzige Person benutzt. Auch in diesem Fall erhält er von der Autoversicherung einen entsprechenden Rabatt hierfür. Wird das Fahrzeug nun von einer fremden Person gefahren und es kommt zu einem Unfall, riskiert der Versicherungsnehmer zumindest bei einem Kaskoschaden seinen Versicherungsschutz. Zudem muss er natürlich auch hier bereits gewährte Rabatte zurückzahlen. In einer Notsituation darf das Fahrzeug natürlich auch von Dritten benutzt werden. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug sich in der Werkstatt befindet. Auch hier dürfen Mitarbeiter der Werkstatt das Auto zu Probefahrten fahren.