Ein Wechsel der Kfz Versicherung ist nicht kompliziert und man braucht auch keine Angst zu haben, das der besehende Schadensfreiheitsrabatt beim Wechsel zu einem anderen Versicherer verloren geht. Der Schadensfreiheitsrabatt bleibt erhalten. Generell besteht die Möglichkeit eines Kfz Versicherungswechsels nach einer ordentlichen Kündigung oder nach Nutzung des Rechtes auf Sonderkündigung. Diese besteht beim Fahrzeugwechsel, bei Beitragserhöhungen und im Schadensfall. Weiterhin gibt es ein Sonderkündigungsrecht wenn der Kfz Versicherer die Vertragsbedingungen, Typklassen oder Regionalklassen ändert.
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