Versicherungssumme

Unter Versicherungssumme versteht man den meistens im Versicherungsschein dokumentierten Maximalbetrag bis zu dem der Kfz-Versicherer alle eventuell entstehenden Schäden übernimmt. Bei Schadenversicherungen wie z.B. bei Kfz Versicherungen, kann der zu leistenden Betrag des Versicherers jedoch auch darunter liegen – aber niemals über der vereinbarten Summe. Die Versicherungssumme ist daher einer der wichtigsten Faktoren bzw. Bestandteile des Versicherungsvertrages. Im Bereich der Kfz- und Autoversicherung verwendet man gleichbedeutend auch den Begriff Deckungssumme.
Folgende Versicherungssummen hat die Kfz-Haftpflichtversicherung in den Ländern ihres Geltungsbereiches zu gewährleisten:

Die Mindestdeckungssumme in Höhe der Summe, wie sie vom jeweiligen Land vorgeschrieben ist, jedoch mindestens in der Höhe, wie sie gesetzlich auch in Deutschland vorgeschrieben ist. Die in Deutschlands von der Autohaftpflichtversicherung abzudeckende Mindestversicherungs- bzw. Deckungssumme beträgt z.B. 2,5 Mio. € für Personenschäden, 500.000 € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden.

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