Versicherungsschein in der Kfz Versicherung

Der Versicherungsschein wird oftmals auch Versicherungspolice bezeichnet. Es handelt sich dabei um den schriftlichen Vertrag des Versicherungsnehmers mit der Versicherungsgesellschaft. Darin werden sämtliche Vertragsvereinbarungen vermerkt. Durch die Zusendung des Versicherungsscheins an den Versicherungsnehmer bestätigt die Assekuranz, dass sie den Versicherungsantrag angenommen hat. Der Versicherungsvertrag kommt also rein rechtlich erst durch Überstellung des Versicherungsscheins zustande. In der Zeit zwischen dem Stellen des Versicherungsantrags und der Zusendung der Versicherungspolice gilt für die KFZ-Haftpflichtversicherung eine vorläufige Deckungszusage. In den meisten Fällen erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungspolice innerhalb von drei Wochen nach Einreichen des Versicherungsantrags. Es ist unbedingt zu empfehlen, die Eintragungen der Versicherungspolice genau zu überprüfen. Für den Fall, dass zwischen den Angaben im Versicherungsantrag und denen in der Police Abweichungen bestehen, müssen diese umgehend bei der Versicherungsgesellschaft gerügt werden.

Unter anderem werden in der Versicherungspolice der Beginn sowie die Dauer der Versicherung, die Versicherungsnummer, die abgesicherten Risiken sowie die vereinbarten Leistungen eingetragen. Zudem kann dem Versicherungsschein auch die Versicherungsprämie entnommen werden. Bei der Autoversicherung sind beispielsweise auch die Schadenfreiheitsklasse, die Typklasse sowie die Regionalklasse im Versicherungsschein vermerkt. Als Anlage zum Versicherungsschein erhält der Versicherte die Vertragsbedingungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung.

Für den Versicherungsnehmer dient die Versicherungspolice als Nachweis, dass ein Versicherungsschutz besteht. Auf dieser Basis kann er die im Versicherungsschein eingetragenen Leistungen bei der Versicherungsgesellschaft einfordern.

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