Versicherungspolice in der Kfz Versicherung

Die Versicherungspolice wird öfters auch als Versicherungsschein bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Urkunde, welchen den Abschluss einer Versicherung bestätigt. Durch das Übersenden der Versicherungspolice an den Versicherungsnehmer gilt der Versicherungsantrag als von der Versicherungsgesellschaft angenommen. Erst ab diesem Zeitpunkt gelten die im Versicherungsantrag vereinbarten Leistungen.

Vorläufige Deckung

Da es sich bei der KFZ-Haftpflichtversicherung jedoch um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt, muss sichergestellt sein, dass der Versicherungsnehmer auch schon vor der Annahme des Versicherungsantrags über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Deshalb gilt für den Zeitraum von der Antragstellung bis zum Zusenden der Versicherungspolice eine vorläufige Deckung. Als Nachweis hierfür erhält der Versicherte direkt nach Absenden des Versicherungsantrags eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Mit dieser kann er das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Diese vorläufige Deckung gilt allerdings nur für die KFZ-Haftpflicht. Für eine Kaskoversicherung muss ein sofortiger Versicherungsbeginn separat vereinbart werden. Geschieht dies nicht, gilt die Kaskoversicherung erst nach Zusendung der Versicherungspolice.

Was beinhaltet die KFZ Versicherungspolice?

In der Versicherungspolice werden die wichtigsten Punkte des Vertragsinhalts wiedergegeben. Dies sind zum Beispiel der Versicherungsbeginn, die Dauer der Laufzeit, die Daten zum versicherten Fahrzeug, die Höhe des Beitrags sowie die vereinbarten Leistungen. Zudem erhält der Versicherungsnehmer als Anhang zum Versicherungsschein die zugehörigen Vertragsbedingungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherung. In der Regel wird der Versicherungsschein auf dem Postwege zugestellt. Nach Eingang sollte der Versicherungsnehmer die Angaben in der Versicherungspolice genau überprüfen. Stellt er dabei Abweichungen zu den Vereinbarungen im Versicherungsantrag fest, muss er dies umgehend bei der Gesellschaft rügen. Da die Autoversicherung eine einjährige Laufzeit hat, erhält der Versicherungsnehmer jedes Jahr vor Ablauf eine neue aktualisierte Police zu gesendet. Diese ersetzt dann automatisch die vorhergehende Police ab dem nächsten Versicherungsjahr.

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