Der Versicherungsnehmer (VN) in der KFZ Versicherung

Als Versicherungsnehmer (VN) gilt immer diejenige Person, die einen Versicherungsvertrag abschließt. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um den Fahrzeughalter bzw. den Fahrer des Fahrzeugs, jedoch muss dies nicht immer der Fall sein. Als Halter gilt immer diejenige Person, die das Fahrzeug tatsächlich nutzt und auch die Kosten dafür trägt. Dies kann beispielsweise auch der Ehepartner oder ein Kind des Versicherungsnehmers sein. Ehepartner oder Kinder können in den Genuss einer höheren Schadenfreiheitsklasse kommen, wenn Sie das Fahrzeug im Rahmen der Zweitwagenversicherung auf den Ehepartner bzw. auf ein Elternteil versichern.

Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers

Durch den Abschluss einer KFZ Versicherung ergeben sich für den Versicherungsnehmer (VN) gewisse Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten gehört beispielsweise die pünktliche Bezahlung der vereinbarten Versicherungsprämie. Zudem ist er verpflichtet, im Versicherungsantrag alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und sämtliche Faktoren anzugeben, die für die Berechnung der Prämie wichtig sein könnten. Sollten sich während der Laufzeit wichtige Änderungen ergeben, welche einen Einfluss auf die Prämie haben, muss er diese umgehend an die Versicherungsgesellschaft melden. Nach einem eingetretenen Schadensereignis muss er dies ebenfalls umgehend innerhalb von einer Woche an die Versicherung melden. Bei Verstößen gegen diese Pflichten droht dem Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe. Diese kann je nach Vorkommnis bis zu einer kompletten Jahresprämie betragen. Zudem riskiert er in einigen Fällen auch seinen Versicherungsschutz. Natürlich hat der Versicherungsnehmer (VN) auch Rechte. Hierzu zählt zum Beispiel eine zeitnahe Regulierung von Schäden im Rahmen der vereinbarten Leistungen.

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