Versicherungsantrag in der Kfz Versicherung

Der Antrag in der Autoversicherung
Ein Antrag auf eine Kfz-Versicherung ist kein Versicherungs-Vertrag.  Bei einem Versicherungsantrag handelt es sich lediglich um einen einseitige Willensabsicht bzw. –Erklärung. Dies kann evtl. auch einmal verwechselt werden. Der Kfz- Versicherungsvertrag kommt erst in dem Moment zu Stande, wenn der Kfz-Versicherer den Vertrag schriftlich bestätigt, und zwar durch Übersendung des Versicherungsscheins bzw. einer Versicherungs-Annahmeerklärung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist jedoch in Deutschland eine Pflichtversicherung, daher gilt für die Autohaftpflicht bis der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, automatisch eine vorläufige Deckung.

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