Der Antrag in der Autoversicherung
Wer eine Autoversicherung abschließen möchte, muss hierfür zunächst einen Versicherungsantrag bei der gewählten Versicherungsgesellschaft ausfüllen. Der Versicherungsnehmer kann diese entweder direkt vor Ort bei einem Versicherungsmakler oder auch über das Internet tun. Die meisten Versicherungsgesellschaften, insbesondere die vielen Direktversicherungen bieten die Möglichkeit, den Versicherungsantrag direkt online zu stellen.
Annahmepflicht bei der KFZ-Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsvertrag kommt erst zustande, wenn die Assekuranz den Versicherungsantrag auch angenommen hat. Die Annahme durch die Versicherung erfolgt mit Zusendung der Versicherungspolice. Da es sich bei der KFZ-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, ist die Versicherungsgesellschaft bis auf wenige Ausnahmen verpflichtet, diesen auch anzunehmen. Die Versicherungsgesellschaft darf nur dann einen Versicherungsantrag für die KFZ-Haftpflicht ablehnen, wenn der Versicherungsnehmer aus der Vergangenheit noch Versicherungsbeiträge offen hat oder sich beispielsweise durch einen vorgetäuschten Schaden eines Betruges schuldig gemacht hat. Auch wissentlich falsch gemachte Angaben im Versicherungsantrag können zu einer Ablehnung seitens der Versicherung führen. Die Annahmepflicht gilt ausschließlich für die KFZ-Haftpflicht, einen Antrag auf Teil- bzw. Vollkaskoversicherung, kann die Versicherung dagegen jederzeit ablehnen.
Vorläufige Deckungszusage
Damit der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug sofort zulassen kann, erteilt die Versicherung direkt nach dem Absenden des Versicherungsantrags eine vorläufige Deckungszusage. Als Nachweis über die Deckungszusage erhält der Versicherte eine elektronische Versicherungsbestätigung. Diese muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Ohne Nachweis über das Vorliegen einer KFZ-Haftpflicht kann kein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Die elektronische Versicherungsbestätigung besteht aus einem siebenstelligen Code, der von Versicherung per E-Mail, SMS, per Telefon oder auch per Post übermittelt wird. Wurde mit dem Versicherungsantrag auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung beantragt, gilt diese jedoch erst mit Annahme durch die Versicherung. Soll auch diese sofort gültig sein, muss der Versicherungsnehmer hierüber eine spezielle Vereinbarung mit der Versicherung treffen.
Vorvertragliche Anzeigepflicht beachten
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, im Antrag alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Zudem muss er alle Umstände, die für eine Entscheidung ob der Antrag angenommen werden kann, wichtig sind angeben. Für den Fall, dass der Antragsteller falsche Angaben im Versicherungsantrag macht, um beispielsweise einen besonderen Rabatt zu erhalten, kann die Versicherungsgesellschaft eine Vertragsstrafe verhängen. Diese kann bis zu einer vollen Jahresprämie betragen. Zudem werden die zu wenig bezahlten Prämien entsprechend nachberechnet. In bestimmten Fällen riskiert der Versicherungsnehmer sogar seinen kompletten Versicherungsschutz.
Vor dem Vertrag die Tarife vergleichen
Bevor man einen Versicherungsantrag ausfüllt, sollten die vorhandenen Tarife genau miteinander verglichen werden. Durch unseren Versicherungsvergleich können Autofahrer leicht mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. Mittle einem Versicherungsvergleich über das Internet lassen sich bis zu 180 Tarife zu tagesaktuellen Konditionen vergleichen. Dabei wird auch die große Anzahl an Direktversicherungen berücksichtigt, die in den meisten Fällen die besonders günstigen Konditionen anbieten. Sobald man sich für eine bestimmte Gesellschaft entschieden hat, kann man direkt online den Versicherungsantrag ausfüllen.