Bei der Typklasse handelt es sich um einen Indexwert, welcher von den Autoversicherungen dazu genutzt wird, um das Schadensrisiko eines bestimmten Fahrzeugs zu ermitteln.
Bestimmung der Typklasse
Die KFZ Typklassen werden jedes Jahr zum 01. Oktober neu angepasst und in einem Typklassenverzeichnis veröffentlicht. Dabei ergibt sich der Indexwert aus dem Quotienten aller Schadensaufwendungen innerhalb eines Kalenderjahres und der Anzahl der Schadensfälle. Somit erhält man das Verhältnis der Schadensaufwendungen für ein bestimmtes Fahrzeug zum Gesamtaufkommen. Die KFZ Typklassen sind für alle Versicherungsgesellschaften bindend. Diese Berechnung wird seit 1996 vorgenommen. Davor wurden die Typklassen ausschließlich aufgrund der Motorleistung bestimmt. Auch heute noch wird bei zwei vergleichbaren Fahrzeugen das stärker motorisierte Fahrzeug in eine höhere Klasse eingestuft. Dies gilt auch für ältere Fahrzeuge, die sehr häufig von Fahranfängern benutzt werden. Wenn ein Modell neu auf den Markt kommt, erfolgt eine vorläufige Einteilung anhand eines vergleichbaren Modells.
Unterschiedliche Einteilung je nach Versicherungsart
Die Einstufung in das Typklassenverzeichnis erfolgt je nach der Versicherungsart. So kann es passieren, dass ein bestimmtes Modell für die Haftpflichtversicherung in einer niedrigen Klasse eingestuft, während für die Vollkaskoversicherung eine hohe Einstufung erfolgt. Dies gilt insbesondere für hochwertige Neufahrzeuge. Bei diesen fallen selbst bei kleineren Reparaturen aufgrund teurer Ersatzteile hohe Kosten an. Derzeit erfolgt die Einteilung bei der Haftpflichtversicherung die Typklassen 10 - 25. Bei der Teilkasko reichen die Typklassen von 10 - 33 und bei der Vollkaskoversicherung von 10 - 34.
Das Typklassenverzeichnis
Wer wissen möchte, welche Typklasse ein bestimmtes Fahrzeugmodell besitzt, kann das Typklassenverzeichnis im Internet einsehen. Dieses wird auf der Webseite des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht.
Im Typklassenverzeichnis sind folgende Daten gespeichert:
- Hersteller
- Fahrzeugtyp (Verkaufsbezeichnung)
- Leistung des Modells (KW, PS, Hubraum)
- Hersteller- und Typschlüssel
- Typklassen getrennt nach Haftpflicht-, Teilkasko und Vollkasko
- Angabe ob Wegfahrsperre vorhanden ist
- Produktionszeitraum des Fahrzeugmodells
Sonderkündigungsrecht bei Änderung der Typklasse
Erhöht sich aufgrund einer Neueinstufung der KFZ Typklassen die Versicherungsprämie, so ergibt sich für den Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Kenntnisnahme der Erhöhung kann der Versicherungsvertrag schriftlich gekündigt werden.