Teilkaskoversicherung

Durch die Teilkaskoversicherung wird der Pkw bspw. gegen Ereignisse wie Explosionen, Brand, Raub oder Diebstahl, die unmittelbare Einwirkung von Sturm und Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Marderbiss und Glasschäden abgesichert.
Neben dem Kfz selbst sind durch die Teilkaskoversicherung fest mit dem Auto verbundene Teile wie z.B. die Räder und auch Zubehör, wie das Autoradio sowie Ausrüstungsgegenstände wie das Warndreieck oder der Verbandskasten versichert. In den Versicherungsbedingungen der Autoversicherung wird die genaue Teileliste geregelt.
Teilkasko ist die Abkürzung für die Teilkaskoversicherung, teilweise auch Fahrzeugteilversicherung genannt. Hier finden Sie weitere Informationen zur Teilkaskoversicherung.

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