Selbstbeteiligung in der Kfz Versicherung

Typischerweise wird in der Teilkaskoversicherung sowie in der Vollkaskoversicherung die sogenannte Selbstbeteiligung oder auch der Selbstbehalt vereinbart.
Mit der Selbstbeteiligung wird geregelt, dass sich der Versicherungsnehmer an der Schadensregulierung im Versicherungsfall in Höhe der vorab vereinbarten Summe beteiligt, oder dass der Versicherungsnehmer die Schadensregulierung selbst übernimmt, falls der entstandene Schaden geringer als diese Summe ist.
Normalerweise erhält man bei  Vereinbarung einer Selbstbeteiligung deutlich günstigere Tarife. Hierbei gilt, umso höher die Selbstbeteiligung ausfällt, desto niedriger ist der Versicherungs-Beitrag. Meistens kommen Varianten von 300€  Selbstbeteiligung in der Vollkasko- und 150€ bei der Teilkaskoversicherung zum tragen.
Eine Selbstbeteiligung ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung indes nicht möglich.

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