Selbstbehalt in der Autoversicherung

Der Selbstbehalt tritt im Schadensfall in Kraft und stellt eine Beteiligung des Versicherungsnehmers an dem im Schadensfalle zu leistenden Betrag dar. Normalerweise werden Selbstbehalte von 150 Euro in der Teilkaskoversicherung  sowie 300 Euro in der Vollkaskoversicherung vereinbart.
Das Wort Selbstbehalt ist in der Kfz Versicherungsbranche ist ein Synonym für Selbstbeteiligung. Schauen Sie deshalb unter Selbstbeteiligung nach.

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