Der Selbstbehalt wird in der Autoversicherung oftmals auch als Selbstbeteiligung bezeichnet. Anwendung findet ein Selbstbehalt ausschließlich bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung. Bei der KFZ-Haftpflicht kann keine Selbstbeteiligung vereinbart werden, da diese ausschließlich Schäden des Unfallgegners übernimmt. Der Versicherungsnehmer kann beim Abschluss der Versicherung mit der Versicherungsgesellschaft eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Im Falle eines Schadens muss er dann alle Beträge bis zur Höhe des gewählten Selbstbehalts aus eigener Tasche bezahlen. Bei höheren Schäden wird die Selbstbeteiligung vom Erstattungsbetrag der Versicherung entsprechend abgezogen. Dabei wird für die Teilkasko und die Vollkasko jeweils eine getrennte Selbstbeteiligung vereinbart.
Vorteile des Selbstbehalts
Der Vorteil für den Versicherungsnehmer liegt in der geringeren Prämie, den der Versicherungsnehmer dadurch bezahlen muss. Wie hoch diese Ermäßigung ausfällt, hängt davon ab, über welchen Betrag der Selbstbehalt vereinbart wird. Je höher dieser ausfällt, desto günstiger sind auch die Beiträge. Allerdings sinken die Beiträge ab eine gewissen Betrag proportional nur noch geringer. Es ist also nicht unbedingt ratsam einen zu hohen Selbstbehalt zu wählen. Üblicherweise liegt die Selbstbeteiligung zwischen 150 Euro und 500 Euro. Eine Kombination, welche von Versicherungsnehmern oft gewählt wird, sind 300 Euro Selbstbeteiligung bei der Vollkasko und 150 Euro bei der Teilkasko. Je nach Versicherung ermäßigt sich bei dieser Kombination der Beitrag um etwa 20 Prozent. Einige Gesellschaften bieten auch die Möglichkeit, den Selbstbehalt auf bestimmte Schadensereignisse einzugrenzen. Möglich sind zum Beispiel, Glasbruch, Vandalismus und Unfall. Kommt es nun zu einem Diebstahl, so würde durch die Versicherung kein Selbstbehalt abgezogen werden. Es ist zu empfehlen im Rahmen des Versicherungsvergleichs verschiedene Kombinationen auszuprobieren, um so die günstigste Möglichkeit zu finden. Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter: Selbstbeteiligung in der KFZ Versicherung