Schadensklassen in der Kfz Versicherung

Schadensklassen S und M in der KFZ Versicherung

Neben den Schadenfreiheitsrabatten gibt es nicht nur Schadenfreiheitsklassen in der KFZ Versicherung, nein, es gibt auch die Schadensklassen. Die Bezeichnungen der Schadensklassen sind hierbei: S und M. Nach einem Unfall in der Schadenfreiheitsklasse SF 1 wird der Versicherungsnehmer in die Schadensklasse S zurückgestuft. Fahranfänger werden nach einem selbst verschuldetem Unfall in der Schadenfreiheitsklasse SF 0 in die Schadensklasse M zurückgestuft. Die Schadensklassen werden u.a. an die Malusdatei der KFZ-Versicherungsunternehmen gemeldet. Bleibt man als Autofahrer, nach der Hochstufung in eine KFZ Schadensklasse mindestens für ein Kalenderjahr unfallfrei, so wird man wieder in die SF 1 zurückgestuft, die in der Regel einem Beitragssatz von 100% entspricht.

Schadenfreiheitsklassen (SF)

Die Schadensklassen werden jedoch z.T. auch als Schadenfreiheitsklassen bezeichnet. Die Schadenfreiheitsklassen geben Auskunft, wie viele Jahre ein Versicherungsnehmer bereits schadenfrei fährt. Die Schadenfreiheitsklasse, in der ein Versicherungsnehmer eingestuft ist, stellt einen wichtigen Faktor dar, zur Berechnung der Versicherungsprämie. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto höher auch der Rabatt für den Versicherten.

Einfluss auf die Versicherungsprämie

Die Schadenfreiheitsklassen sind bei allen Versicherungen gleich. Jedoch gibt es Unterschiede, wie viele Prozente es in den einzelnen Schadenfreiheitsklassen gibt. Deshalb sollten Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsvergleich immer die Schadenfreiheitsklasse angeben. Diese wird dann mit den Beitragssätzen der Versicherungen abgeglichen, um den günstigsten Tarif zu finden. Die Schadenfreiheitsklasse hat sowohl einen Einfluss auf die KFZ-Haftpflichtversicherung wie auch auf eine mögliche Vollkaskoversicherung. Dabei erfolgt die Einteilung je nach Versicherungsart unterschiedlich. Kommt es zum Beispiel zu einem Haftpflichtschaden, wird die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung hiervon nicht berührt. Auf die Prämie der Teilkasko hat die Schadenfreiheitsklasse jedoch keinen Einfluss. Dies liegt daran, dass die Teilkasko ausschließlich Schäden durch elementare Ereignisse übernimmt, auf die der Versicherungsnehmer keinen direkten Einfluss hat.

Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen

Bei den meisten Versicherungen gibt es zwischen 25 - 28 Schadenfreiheitsklassen. Dabei ist die Klasse 25 am günstigsten. Den höchsten Beitrag gibt es dagegen für die Schadensklasse M. Die Einstufung erfolgt aufgrund unterschiedlicher Bedingungen. So wird ein Fahranfänger in der Regel in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Dies entspricht einem Beitragssatz zwischen 200 und 260 Prozent. Wer bereits seit drei Jahren den Führerschein besitzt und erstmalig ein Fahrzeug versichert, erhält dagegen eine Einstufung in die günstigere Klasse 1/2. In dieser beträgt der Beitragssatz zwischen 100 und 140 Prozent. Wer einen Zweitwagen versichern möchte, wird in den meisten Fällen ebenfalls in die Klasse 0 eingestuft. Einige Gesellschaften bieten jedoch auch an, den Zweitwagen in derselben Klasse wie den Erstwagen zu versichern. Dabei müssen nicht zwangsläufig beide Fahrzeuge bei derselben Gesellschaft versichert sein. Mehr dazu finden Sie unter: Zweitwagenversicherung.

Höherstufung oder Zurückstufung der Schadenfreiheitsklasse

Wer sein Fahrzeug in einem Kalenderjahr über sechs Monate versichert hat und in dieser Zeit unfallfrei gefahren ist, rückt ab dem nächsten Versicherungsjahr um eine Schadenfreiheitsklasse nach oben. Pro Jahr, in dem der Versicherte schadenfrei fährt, geht es eine Stufe nach oben. Kommt es dagegen zu einem Schaden, so kann eine Rückstufung auch über mehrere Schadensklassen erfolgen. Das bedeutet, dass man nach 25 schadensfreien Jahren die höchste Schadenfreiheitsklasse erreicht hat. In dieser zahlt man je nach Versicherung noch einen Beitragssatz zwischen 25 und 30 Prozent. Für Inhaber dieser Schadensklasse bieten manche Versicherungen einen kostenlosen Rabattretter an. Beim ersten Unfall in einem Versicherungsjahr wird der Versicherte dann nur soweit zurückgestuft, dass es zu keiner Erhöhung der Versicherungsprämie kommt.

Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

Die meisten Versicherungen bieten an, eine erworbene Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person zu übertragen. Da die jeweilige Schadenfreiheitsklasse immer an die Person des Versicherten geknüpft ist, kann immer nur die Klasse und nicht die Prozentzahl übertragen werden. Eine Übertragung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So kann die Schadenfreiheitsklasse ausschließlich an Verwandte ersten Grades oder den Ehe- bzw. Lebenspartner übertragen werden. Zudem ist nur die Übertragung einer Klasse möglich, die der Empfänger auch selbst hätte erreichen können. Das bedeutet, wer erst sei 10 Jahren den Führerschein hat, kann nicht die Klasse 25 für 25 schadenfreie Jahre übertragen bekommen. Die überzähligen Jahren verfallen entsprechend. Wer seine Schadenfreiheitsklasse übertragen möchte, muss dies spätestens sechs Monate nach Beendigung des Vertrages schriftlich bei der betreffenden Versicherung beantragen. Dabei ist zu beachten, dass eine Übertragung nicht rückgängig gemacht werden kann. Bei einem KFZ Versicherungswechsel kann die aktuelle Schadenfreiheitsklasse ebenfalls auf die neue Versicherung übertragen werden.

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