Saisonkennzeichen

Nicht jeder möchte das ganze Jahr über sein Cabrio oder sein Motorrad fahren. Oft will der Halter nur über die Sommermonate dieses Fahrzeug fahren. Wenn er es im Winter nicht fahren will, ist es möglich es gegen eine Gebühr abzumelden. Dafür gibt es das sogenannte "Saisonkennzeichen". Insbesondere Wohnwagen, Motorräder und Cabrios oder reine Winterfahrzeuge haben häufig ein Saisonkennzeichen. Das Saisonkennzeichen ist fast identisch mit einem normalen Kennzeichen. Rechts ist allerdings der Zeitraum aufgedruckt, in dem das Fahrzeug gefahren werden darf. Wenn ein Fahrzeug von März bis Oktober gefahren wird, steht dort die Zahl "3-10". Für welchen Zeitraum das Fahrzeug angemeldet wird, ist hierbei beliebig.

Das entsprechende Kennzeichen ist bei der Zulassungsstelle erhältlich. Für die Beantragung wird eine Versicherungsbestätigung benötigt. Für die Zulassung muss derselbe Betrag wie für ein normales Kennzeichen bezahlt werden. Der Fahrzeughalter sollte darauf achten, dass er das Fahrzeug mindestens 6 Monate im Jahr anmeldet. Dies hat folgenden Hintergrund: Ist der Zeitraum kürzer, bleibt der Versicherungsnehmer in derselben Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Nur bei einem längeren Anmeldezeitraum kann eine günstigere Schadensfreiheitsklasse erreicht werden. Darum werden in der Praxis die meisten Fahrzeuge über einen Zeitraum von 7 Monaten angemeldet.

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