Ruheversicherung in der Kfz Versicherung

Eine Ruheversicherung lohnt sich immer dann, wenn ein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über genutzt wird. Deshalb wird die Ruheversicherung vor allem für Cabrios, Oldtimer, Youngtimer oder Motorräder genutzt. Für diesen muss der Versicherte keinerlei Beiträge bezahlen. Es wird jedoch weiterhin ein Versicherungsschutz gemäß Umfang des § 5 Abs. 2 AKB gewährt. Die Ruheversicherung gilt neben der KFZ-Haftpflicht auch für die Teilkaskoversicherung, wenn diese bereits vor der Abmeldung des Fahrzeugs bestanden hat.

Der Zeitraum der Abmeldung wird zwischen Assekuranz und Versicherungsnehmer festgelegt und entsprechend im Versicherungsvertrag vermerkt. Eine Ruheversicherung ist jedoch immer nur dann möglich, wenn der Zeitraum der Stilllegung mindestens zwei Wochen und höchstens 12 Monate beträgt. Geht die Stilllegung über einen längeren Zeitraum, dann erlischt der Versicherungsvertrag. Bei einer erneuten Anmeldung des Fahrzeugs muss dann auch eine neue Versicherung abgeschlossen werden. Entscheidend für den Beginn der Ruheversicherung ist die Mitteilung der Zulassungsstelle, dass das betreffende Fahrzeug abgemeldet wurde. Das Fahrzeug darf während der Dauer seine Stilllegung ausschließlich in der eigenen Garage bzw. auf dem eigenen Grundstück abgestellt werden. Ein Abstellen auf öffentlichen Plätzen ist nicht gestattet. Zudem ist es auch nicht erlaubt, das Fahrzeug während dieses Zeitraums zu bewegen.

Bricht während dieser Zeit beispielsweise ein Dritter in die Garage ein, entwendet dieses und verursacht damit einen Unfall, so übernimmt die Autoversicherung den entstandenen Schaden. Wurde vor der Abmeldung eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, so sind auch Schäden aufgrund von Hagel, Sturm, Explosion oder Überschwemmung versichert.

Werbung