Für die Berechnung der Versicherungsprämie spielt es auch eine Rolle, in welchem Bezirk ein Kraftfahrzeug zugelassen wird. Hierzu wurde die Bundesrepublik in insgesamt 444 Zulassungsbezirke unterteilt. Diese sind identisch mit den amtlichen Kennzeichen, welche für jeden Bezirk ausgegeben werden. Für die Zulassungsbezirke wird jährlich eine Regionalstatistik erstellt. Anhand dieser Statistik erfolgt die Zusammenfassung in die sogenannten Regionalklassen. Die Regionalklasse gehört neben der Typklasse sowie der Schadenfreiheitsklasse zu den wichtigsten Einflussgrößen bei der Autoversicherung.
Einteilung in Regionalklassen
Die Einteilung erfolgt aufgrund der Anzahl von Schäden, welche in einem Kalenderjahr pro Zulassungsbezirk aufgetreten sind. Neben der Häufigkeit spielt auch die Gesamthöhe aller aufgetretenen Schäden eine Rolle bei der Einteilung. Des Weiteren werden auch die Straßenverhältnisse eines Zulassungsbezirks sowie die Anzahl der angemeldeten Fahrzeuge berücksichtigt. Dabei kommt es auch darauf an, wie sich der Fahrzeugbestand zusammensetzt, insbesondere ob es einen hohen Anteil bestimmter Fahrzeuge mit einem großen Schadensrisiko gibt. Aufgrund des geringeren Fahrzeugaufkommens sind ländliche Regionen zumeist in einer günstigeren Regionalklasse eingestuft, während das Autofahren in Städten zumeist teurer ist. Die Zulassungsbezirke, welche einen ähnlichen Schadensverlauf aufweisen, werden in unterschiedlichen Regionalklassen zusammengefasst. Je höher die Regionalklasse, desto höher fällt auch der Beitrag für die KFZ-Versicherung aus, wenn alle anderen Faktoren gleich sind.
Eingrenzung der Regionalklassen
Die Regionalklassen lassen sich auf unterschiedliche Art eingrenzen. So beziehen sich die Schadensstatistiken anhand des Kreisgemeindeschlüssels auf die einzelnen Landkreise, welche den Zulassungsbezirken entsprechen. Jedoch geht man in jüngster Zeit auch dazu über, einzelne Postleitzahlen in die Statistik einfließen zu lassen. Dadurch soll der Zulassungsbezirk hinsichtlich seiner Risikostruktur noch genauer aufgeschlüsselt werden. Die Einteilung in die Regionalklassen erfolgt getrennt nach der Haftpflichtversicherung, Teil- oder Vollkasko. Dabei gibt es für jede Versicherungsart eine unterschiedliche Anzahl von Regionalklassen. Derzeit gibt es für die Haftpflichtversicherung 16, für die Teilkasko 12 und für die Vollkasko 9 Regionalklassen.
Die jährliche Regionalstatistik
Die Zulassungsbezirke werden jedes Jahr anhand der aktuellen Schadensstatistiken neu eingeteilt. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft gibt hierzu jährlich das aktuelle Regionalklassenverzeichnis heraus. Im Gegensatz zu den Typklassen handelt es sich bei den Regionalklassen jedoch nur um eine Empfehlung des Verbandes. Die Versicherungsgesellschaften sind somit nicht gezwungen, dieser auch zu folgen. Somit kann es je nach Gesellschaft zu Unterschieden bei der Prämie kommen. In der Praxis kommt dies jedoch nur relativ selten vor.
Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Regionalklasse
Der Versicherungsnehmer erhält jedes Jahr eine Mitteilung seiner Versicherung, welche Regionalklasse für ihn gültig ist. Verändert sich die Regionalklasse, so verändert sich ab dem folgenden Versicherungsjahr auch der Beitrag. Dieser erhöht oder senkt sich dann entsprechend. Für den Fall, dass es aufgrund einer Neueinstufung der Regionalklasse zu einer Erhöhung kommt, ergibt sich daraus ein Sonderkündigungsrecht. Der Versicherte kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme der Erhöhung schriftlich kündigen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Änderung aufgrund eines Umzugs des Versicherungsnehmers in einen anderen Zulassungsbezirk erfolgt ist.