Hierbei handelt es sich um Klauseln in den Verträgen einiger Versicherungen, die es dem Fahrzeughalter ermöglichen die zu zahlende Versicherungsprämie konstant zu halten obwohl ein Schaden durch die Versicherung reguliert wurde. Klauseln dieser Art gibt es sowohl bei Kaskoversicherungen als auch bei den Kfz Haftpflichtversicherungen, allerdings muss zwischen den "echten" und den "unechten" Klauseln unterschieden werden. Die Bezeichnung als "echte" bzw. "unechte" Klausel resultiert aus der Art und Weise wie der Versicherungsbeitrag konstant gehalten wird.
Grundsätzlich erfolgt eine Rückstufung in den Schadensklassen sobald ein Schaden gemeldet wird. In den meisten Fällen hat dies eine deutlich spürbare Erhöhung des Beitrages zur Folge. Bei einer "echten" Rabattretter - Klausel erfolgt diese Rückstufung erst gar nicht. Die Versicherung zahlt den Schaden dennoch. Bei einer "unechten" Klausel wird der Fahrzeughalter dennoch in den Schadensklassen zurückgestuft. Diese Zurückstufung erfolgt jedoch nur so weit, dass der bisherige Beitrag auch weiterhin erhalten bleibt. Der Nachteil dieser Versicherungen zeigt sich bei zwei kurz aufeinander folgenden Schadensfällen. Durch den zweiten Schadensfall kann eine Erhöhung des Beitrages nicht mehr verhindert werden.
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