Pflichtversicherung - Kfz Versicherung

Unter einer Pflichtversicherung versteht man eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist. In Deutschland gilt dies neben der Berufshaftpflicht und der Sozialversicherung auch für die KFZ-Haftpflichtversicherung. Im § 5 des Pflichtversicherungsgesetzes ist geregelt, dass ein Fahrzeug nur dann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, wenn hierfür eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung vorliegt. Im Gegensatz dazu ist der Abschluss einer Kaskoversicherung freiwillig.

KFZ Haftpflicht Mindestdeckung

Die Pflichtversicherung dient im Falle der KFZ-Haftpflicht dem Schutz dritter Personen. Dadurch soll verhindert werden, dass Schäden an dritten Personen aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht ersetzt werden können. Da es sich bei der KFZ-Haftpflicht um eine Pflichtversicherung handelt, gilt hierfür eine gesetzliche Mindestdeckung. Diese wird von der Bundesregierung festgelegt und ist ebenfalls im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt derzeit 7,5 Millionen Euro für Personenschäden sowie 1 Million Euro für Sachschäden und 50000 Euro für reine Vermögensschäden. Vereinbart der Versicherungsnehmer keine höhere Deckungssumme, so muss die jeweilige Autoversicherung Leistungen bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestdeckung erbringen.

Versicherungsbestätigung

Wer ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden möchte, muss nachweisen, dass er eine gültige KFZ-Haftpflicht abgeschlossen hat. Als Nachweis erhält der Versicherungsnehmer direkt nach Abgabe des Versicherungsantrags eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Es handelt sich dabei um einen siebenstelligen Code aus Ziffern und Buchstaben, der von der Versicherung per E-Mail, SMS, telefonisch oder auch per Brief an den Versicherungsnehmer übermittelt wird. Die Zulassungsstelle kann mithilfe der elektronischen Versicherungsbestätigung direkt online überprüfen, ob durch die Versicherung eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde.

Vorläufige Deckung

Da die Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, muss der Versicherungsschutz bereits mit Abgabe des Versicherungsantrags gewährleistet sein. Jedoch gilt der Versicherungsantrag erst dann als angenommen, wenn die Assekuranz dem Versicherten die Versicherungspolice zustellt. Aus diesem Grund gilt in der Zwischenzeit eine vorläufige Deckung. So wird sichergestellt, dass auch bei einem Unfall während dieser Zeit ein kompletter Versicherungsschutz besteht. Die vorläufige Deckung gilt ausschließlich für die KFZ-Haftpflicht. Für eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung muss separat vereinbart werden, wenn diese ab sofort gelten soll.

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