KFZ Neuzulassung

Um mit einem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können, muss dies bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden. Dies geschieht zum einen aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie zur Registrierung des Halters bzw. Fahrers und wegen der Anmeldung zur Kraftfahrzeugsteuer. Eine Neuzulassung ist dabei sowohl für Neufahrzeuge wie auch für Gebrauchtwagen erforderlich. Dabei kann die Neuzulassung entweder durch den Fahrzeughalter selbst oder auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden. Diese benötigt dann eine schriftliche Vollmacht, welche vom Fahrzeughalter unterschrieben sein muss. Bei der Neuzulassung eines Neuwagens, welches im Besitze einer allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis ist, muss das Fahrzeug nicht bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Wurde das zuzulassende Fahrzeug aus dem Ausland eingeführt, muss für dieses noch eine Zulassungsbescheinigung II (ehemaliger Fahrzeugbrief) ausgestellt werden. Deshalb ist das Fahrzeug zur Identifizierung bei der Zulassungsstelle vorzuführen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Neuzulassung durch einen autorisierten Händler oder einen Zulassungsdienst vorgenommen wird und dieser bestätigt, dass die Fahrzeugdaten mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.

Benötigte Unterlagen für die Zulassung

Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs müssen bei der Zulassungsstelle bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Zur Identifizierung muss die anmeldende Person entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung vorlegen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass eine KFZ-Haftpflichtversicherung beantragt wurde. Hierzu erhält der Fahrzeughalter nach dem Stellen des Versicherungsantrags eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Diese wird je nach Gesellschaft per E-Mail, SMS, Telefon oder auch per Brief übermittelt. Die eVB besteht aus einem siebenstelligen Code aus Ziffern und Buchstaben. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle gibt diesen online ein und kann direkt ersehen, ob ein Antrag auf eine KFZ-Haftpflichtversicherung gestellt wurde. Zudem wird noch die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer benötigt. Handelt es sich um die Neuzulassung eines Gebrauchtwagens, dann wird zusätzlich noch die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) sowie eine Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) benötigt. Im Falle, dass das Fahrzeug bereits einmal angemeldet war, muss die Abmeldebescheinigung ebenfalls vorgelegt werden.

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