Neuzulassung

Der Begriff "Neuzulassung" wird oft mit dem Begriff der "Erstzulassung" verwendet. In beiden Fällen ist die erstmalige Zulassung eines Neuwagens gemeint. Handelt es sich hingegen um eine Neuanmeldung eines vorübergehend stillgelegten Fahrzeuges, wird von einer Wiederzulassung gesprochen.

Hierfür werden verschiedene Unterlagen wie Fahrzeugbrief, Deckungskarte (Bestätigung der Versicherung) und der Personalausweis zwingend benötigt. Einige Zulassungsstellen verlangen zusätzliche Bescheinigungen, die jedoch bei den einzelnen Ämtern variieren können. Es ist daher unbedingt ratsam sich bereits im Vorfeld zu informieren, welche Unterlagen von der jeweiligen Zulassungsstelle benötigt werden.

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