Sofern beim Abschluss des Versicherungsvertrags nichts anderes vereinbart wurde, erstattet die Kaskoversicherung bei einem Diebstahl oder Totalschaden nur den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs. Da jedoch Neuwagen besonders zu Beginn sehr schnell an Wert verlieren, kann dies einen hohen finanziellen Verlust für den Versicherungsnehmer bedeuten. Aus diesem Grunde bieten die meisten Versicherungen zur Teilkasko bzw. Vollkaskoversicherung eine sogenannte Neupreis- bzw. Neuwertentschädigung an. Versicherungsnehmer, die eine solche Neupreisentschädigung abschließen erhalten bei einem Diebstahl bzw. Totalschaden den Neuwert des Fahrzeugs ersetzt, unabhängig davon, wie hoch der Zeitwert des Wagens ist. Um eine Neupreisentschädigung in Anspruch nehmen zu können, müssen je nach Versicherung einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung
Beispielsweise muss der Versicherungsnehmer der Erstbesitzer des versicherten Fahrzeugs sein. Als Nachweis verlangen die meisten Versicherungen die Vorlage der Zulassungsbescheinigung. Außerdem kann die Neupreisentschädigung nur für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden. Der Zeitraum über die eine Neupreisentschädigung abgeschlossen werden kann unterscheidet sich je nach Assekuranz. Bei einigen Versicherungen beträgt dieser nur drei Monate, bei anderen dagegen wird die Neupreisentschädigung für bis zu zwei Jahre gewährt. Zudem sollten Versicherungsnehmer vor Abschluss der Neupreisentschädigung darauf achten, ab welchen Schädigungsgrad diese bezahlt wird. Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Der Schädigungsgrad wird dabei immer durch eine Prozentzahl dargestellt. Diese gibt wieder, wie viel Prozent des Neuwerts eine Reparatur kosten muss, damit der Schaden als Totalschaden gewertet wird und damit auch eine Neupreisentschädigung gezahlt wird. In der Regel wird der Neupreis dann ersetzt, wenn die Reparaturkosten mehr als 70 oder 80 Prozent des Neuwerts betragen. Dies gilt natürlich nicht für einen Diebstahl, hier wird immer der komplette Neuwert des Fahrzeugs ersetzt.