Neu für Alt. Diese Begrifflichkeit stammt aus dem Bereich der Autohaftpflichtversicherungen und bezeichnet den Abzugsposten des Versicherers, der sich aus den folgenden Gegebenheiten ergibt: Nach einem Unfall hat der Geschädigte die Wahl sein Auto entweder reparieren zu lassen oder aber sich die Reparaturkosten erstatten zu lassen. Die Reparaturkosten werden hierbei nach einem von einer entsprechenden Werkstatt erstellten Gutachten beglichen. Müssen bei der Reparatur einige Teile durch neue ersetzt werden, so führt dies zu einer Wertsteigerung des Autos. Diese Wertverbesserung muss nicht ersetzt werden und kann daher von der aus dem Gutachten hervorgehenden Summe abgezogen werden.
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