Der Begriff Neu für Alt findet bei der KFZ Versicherung Anwendung. Der Versicherungsnehmer erhält nach einem Kaskoschaden nicht immer die kompletten Kosten für eine Reparatur ersetzt. Da die beschädigten Teile durch neue Ersatzteile ersetzt werden, ergibt sich daraus automatisch eine Wertsteigerung für das betreffende Fahrzeug. Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass eine Versicherung lediglich den Wert der alten Teile ersetzen muss. Hintergrund für diese Regelung ist die Tatsache, dass sich ein Versicherungsnehmer nicht aufgrund eines Schadenfalles bereichern darf. Der Begriff Neu für Alt bezeichnet somit den Betrag, den die Versicherung von der Schadenssumme abzieht, um die erfolgte Wertsteigerung auszugleichen. Wenn zum Beispiel die neu eingebauten Teile 600 Euro kosten, die beschädigten jedoch nur noch einen Wert von 400 Euro hatten, so zieht die Versicherung bei ihrer Erstattung den Differenzbetrag von 200 Euro ab.
Um zu vermeiden, dass man den Abzug Neu für Alt aus eigener Tasche bezahlen muss, empfiehlt es sich einen Tarif zu wählen, der auf den Abzug Neu für Alt verzichtet. Die meisten Versicherungen bieten diese Regelung jedoch nur bei ihren Premiumtarifen an. Deshalb sollten Versicherte vor Abschluss einer Kaskoversicherung die jeweiligen Versicherungsbedingungen genau lesen. Dies ist besonders bei Neufahrzeugen und hochwertigen Gebrauchtwagen für den Versicherten lohnenswert. Bei diesen Fahrzeugen verlieren auch die Fahrzeugteile schnell an Wert und bei einer Reparatur sind die neuen Teile zumeist auch sehr teuer. Dadurch ist der Differenzbetrag zwischen alten und neuen Teilen besonders hoch und damit auch die finanzielle Belastung für den Versicherungsnehmer.