Die Mindestdeckung ist ein Begriff aus der KFZ-Haftpflichtversicherung. Da es sich bei der Haftpflichtversicherung um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt, hat der Gesetzgeber hierfür auch eine Mindestdeckung vorgeschrieben. Dadurch soll vermieden werden, dass bei einem Unfall, aufgrund fehlender finanzieller Mittel des Unfallverursachers nicht alle Kosten eines Geschädigten ersetzt werden können. Diese wird von der Bundesregierung festgelegt und ist dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) § 4 Absatz 1-2 zu entnehmen.
Gesetzliche Mindestdeckung
Für Personenschäden beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme 7,5 Millionen Euro. Bei Sachschäden liegt diese bei einer Million Euro und reine Vermögensschäden werden bis zu einem Betrag von 50000 Euro abgesichert. Wurden im Versicherungsvertrag keine anderweitigen Deckungssummen vereinbart, muss die Versicherungsgesellschaft alle Kosten bis zu den genannten Deckungssummen übernehmen. Übersteigen die bei einem Unfall entstanden Kosten die gesetzliche Mindestdeckung, so muss der Versicherungsnehmer die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Aus diesem Grunde sollten Versicherte unbedingt auf eine ausreichende Deckung bei der Autoversicherung achten.
Höhere Deckungssummen vereinbaren
Auch wenn der Beträge der gesetzlichen Mindestdeckung für viele Autofahrer ausreichend klingen mögen, ist es zu empfehlen, höhere Deckungssummen zu vereinbaren. Gerade bei Unfällen mit mehreren verletzten Personen kann schnell auch ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstehen. Liegt hier keine ausreichende Deckung vor, kann dies den finanziellen Ruin des Versicherungsnehmers bedeuten.
Fast alle Versicherungsgesellschaften bieten in ihren Tarifen auch höhere Deckungssummen an. Die Aufpreise hierfür sind meistens relativ gering, so dass sich eine höhere Deckungssumme immer lohnt. Es ist zu empfehlen, dass Versicherte mindestens eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbaren. Je nach Versicherungsgesellschaft ist auch eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal für alle Schäden möglich. Es lohnt sich, direkt beim Versicherungsvergleich auf eine ausreichende Deckung zu achten. Gerade besonders billige Tarife bieten oftmals nur die gesetzliche Mindestdeckung an.