Die Mindestdeckung in der Kfz Versicherung

Unter dem Begriff der Mindestdeckung läuft bei einer Autohaftpflichtversicherung der Betrag, der durch den Gesetzgeber im §4 Absatz 1 als unterste Grenze der Deckungssumme vorgeschrieben wird. Wurde von den beiden Parteien keine zusätzliche (höhere) Summe vereinbart, dann ist dieser Betrag auch der Wert, den die Versicherung in einem Schadensfall theoretisch zahlen müsste.

Für normale Autos beträgt diese Mindestdeckung zum Beispiel 500.000€ allerdings für Sachschäden. Für Personenschäden beläuft sich der Betrag bei normalen Autos auf bis zu 7,5 Millionen Euro. Festgelegt wurde das ganze durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Justiz.

>> Nutzen Sie unseren kostenlosen Kfz Versicherungsrechner und sparen Sie mit einem unverbindlichen Vergleich bis zu 500€ bei der Kfz Versicherung!

Werbung