Unter dem sogenannten Leasing Sicherungsschein versteht man im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung eine Besonderheit, welche meistens bei Leasingfahrzeugen greift bzw. relevant wird. Nach dem Leasingvertrag trägt der Leasingnehmer generell das Risiko bei Beschädigungen oder einem Diebstahl. Die Versicherer verlangen daher regelmäßig, dass der Versicherungsnehmer für das geleaste Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abschließt. Nach Abschluss des Kaskoversicherungsvertrags erstellt die Versicherung für die Leasinggesellschaft den Sicherungsschein zur Bestätigung.
Im Sicherungsschein ist die Vertragsdauer sowie der Umfang des Kfz Versicherungsschutzes aufgeführt und er legt fest, wem die Leistungen aus der abgeschlossenen Versicherung zustehen. Mit dem Sicherungsschein besitzt die Leasinggesellschaft daher nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 75 Absatz 1 ) die Rechte aus dem Kfz-Versicherungsvertrag. Die Leasinggesellschaft wird somit bei Eintritt des Schadenfalls benachrichtigt und entscheidet anschließend über die Geltendmachung der Versicherungsleistungen.