Unter dem sogenannten Leasing Sicherungsschein versteht man im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung eine Besonderheit, welche meistens bei Leasingfahrzeugen greift bzw. relevant wird.
Nach dem Leasingvertrag trägt der Leasingnehmer generell das Risiko für Beschädigungen und/ oder Diebstahl und die Versicherer verlangen daher regelmäßig, das er für das geleaste Fahrzeug eine
Vollkaskoversicherung abschließt.
Nach Abschluss des Kaskoversicherungs-Vertrages erstellt die Versicherung für die Leasinggesellschaft den Sicherungsschein zur Bestätigung.
Im Sicherungsschein ist die Vertragsdauer sowie der Umfang des Kfz Versicherungsschutzes aufgeführt und er legt fest, wem die Leistungen aus der abgeschlossenen Versicherung zustehen. Mit dem Sicherungsschein besitzt die Leasinggesellschaft daher nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 75 Absatz 1 ) die Rechte aus dem Kfz-Versicherungsvertrag. Die Leasinggesellschaft wird somit bei eintreten des Schadenfalls benachrichtigt und entscheidet anschließend über die Geltendmachung der Versicherungsleistungen.
>>
Nutzen Sie unseren kostenlosen Kfz Versicherungsrechner und sparen Sie mit einem unverbindlichen Vergleich bis zu 500€ bei der Kfz Versicherung!