Ist der Versicherungsnehmer bzw. hier die Versicherungsnehmerin weiblich, und das versicherte Fahrzeug wird durchgehend von einer weiblichen Person gefahren, so gewähren einige Kfz Versicherungsgesellschaften den sogenannten
LadyTarif bzw. einen Lady Rabatt. Jedoch gilt auch hier: Wurden die benötigten Angaben jedoch nicht wahrheits- bzw. ordnungsgemäß getätigt, oder die Versicherungsnehmerin hält sich nicht an die Voraussetzungen für den speziellen (Lady-)Rabatt, so muss Frau mit einer Beitragserhöhung oder evtl. sogar mit einer Vertragsstrafe rechnen.
>>
Nutzen Sie unseren kostenlosen Kfz Versicherungsrechner und finden Sie
in wenigen Minuten die für Sie optimale Autoversicherung!´mit und ohne Ladytarif!