Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind Autokennzeichen, welche nach § 28 Absatz 1 Straßenverkehr Zulassungsordnung für Prüfungsfahrten, Überführungsfahrten und/ oder Probefahrten benötigt sind. Sie besitzen eine Gültigkeit von 5 Tagen gemäß Absatz 5.
Kurzzeitkennzeichen sind nicht zu verwechseln mit den roten Kennzeichen, welche früher verwendet wurden und heute nicht mehr an Privatpersonen vergegeben werden.
Die aktuellen Kurzzeitkennzeichen sind farblich weiß mit schwarzer Schrift sowie schwarzem Rand. Auf der rechten Seite des Kennzeichens ist in einem gelben Feld das Ablaufdatum bereits vermerkt. Dies hat zur Folge, dass man es nicht mehr zurückgeben muss. Um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten benötigt man einen  gültigen Personalausweis bzw. einen gültigen Reisepasses + Meldebestätigung sowie eine Versicherungsbestätigung für fünf Tage.

Werbung