Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen wird durch das Straßenverkehrsamt ausgegeben. Auch einige Versicherungen bieten für ihre Kunden die Vergabe von Kurzkennzeichen an. Es kann maximal für einen Zeitraum von fünf Tagen genutzt werden. In der Regel wird das Kurzzeitkennzeichen für Probefahrten oder für Fahrten zur Zulassungsstelle verwendet. Auch wer mit seinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bei TÜV oder DEKRA muss, kann hierfür ein Kurzzeitkennzeichen verwenden.

Eingeschränkte Geltungsdauer

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Ausstellungstag für maximal fünf Tage gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss das Kennzeichen nicht bei der Zulassungsstelle zurückgegeben werden. Es verliert automatisch seine Gültigkeit und kann durch den Inhaber vernichtet werden. Dies ist ein Vorteil gegenüber des sogenannten "roten Kennzeichens", welches nach der Nutzung wieder bei der Zulassungsstelle abgegeben werden muss. Die Gültigkeitsdauer wird direkt auf der rechten Seite des Kennzeichens eingeprägt. Der letzte Gültigkeitstag wird in Form von drei Zahlen dargestellt. Dabei gibt die ober Zahl den Tag, die mittlere den Monat und die untere das Jahr an.

Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen

Wer das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen möchte, der muss hierfür einige Unterlagen bei der Beantragung vorlegen. Zur Legitimation muss der Antragsteller seinen Personalausweis oder seinen Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung vorzeigen. Zudem wird auch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt. Diese erhält der Autofahrer von seiner Autoversicherung. Die elektronische Versicherungsbestätigung besteht aus einem siebenstelligen Code aus Ziffern und Buchstaben. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle gibt diesen Code einfach in seinen PC ein und kann online überprüfen, ob eine KFZ-Haftpflichtversicherung vorliegt. Wichtig ist in diesem Fall, dass die elektronische Versicherungsbestätigung einen Vermerk enthält, dass diese für ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt wurde. Deshalb muss der Versicherungsnehmer seiner Versicherung unbedingt mitteilen, dass er die eVB für ein solches Kennzeichen benötigt. Des Weiteren wird noch die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief) für die Beantragung benötigt. Soll das Kennzeichen an eine dritte Person ausgehändigt werden, benötigt diese eine entsprechende Vollmacht des Fahrzeughalters.

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