Auch bei der Kfz Versicherung gibt es unterschiedliche Arten der Kündigung, nämlich die ordentliche sowie die
außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrages.
Die außerordentliche Kündigung stellt eine fristlose Kündigung dar, wogegen die ordentliche Kündigung an ein Frist von einem Monat, regelmäßig zum 01.01. eines Jahres gebunden ist. Das heißt, die Kündigung muss Minimum einen Monat vor dem 01.01. bei der Versicherung vorliegen bzw. eingehen. Natürlich ist die frühere Kündigung unschädlich.
Mehr zur Kündigung der Autoversicherung finden Sie unter
Kfz Verischerung kündigen.