In aller Regel sind Kfz Versicherungen und Autoversicherungen Jahresverträge mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende. Die Kündigung muss also in der Regel bis zum 30. November beim Kfz Versicherer vorliegen.
In Ausnahmefällen gibt es jedoch ein Sonderkündigungsrecht, mehr dazu sowie zur Kündigung Ihrer Autoversicherung finden Sie unter
Kfz Verischerung kündigen bzw. unter
Sonderkündigungsrecht in der Kfz Versicherung.
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