Gefährdungshaftung - Bedeutung für die Kfz Versicherung

Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird geregelt, dass man jemand einen Schaden ersetzen muss, welcher durch eigenes Verschulden zugefügt wurde.

In der Kfz-Versicherung geht die Haftung noch weiter: Sie gilt nämlich selbst dann, wenn man keine Schuld hat! Folgendes Beispiel zur Illustration: Angenommen Sie parken Ihr Fahrzeug an einem Abhang. Sie legen ordnungsgemäß einen Gang ein und ziehen die Handbremse an. Es kommt jedoch zu einer Verkettung negativer Umstände und der Gang springt raus und die Bremse streikt, ohne das Sie sich in der Nähe des Fahrzeugs aufhalten. Der hierdurch entstehende Schaden ist durch die Kfz Versicherung zu begleichen, obwohl kein Verschulden von Ihrer Seite vorlag.

Damit für die Kfz-Haftpflichtversicherer die Haftungsfälle kalkulierbar bleiben, ist bei einem Personenschaden die Haftung auf einen Kapitalbetrag von 600.000 € bzw. auf einen Rentenbetrag von jährlich 36.000 € begrenzt. Bei einem Personenschaden an mehreren Personen ist die Haftung bei 3.000.000 € Kapitalbetrag bzw. 180.000 € jährlichen Rentenbetrag gedeckelt.

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