Unter der Führerscheinregelung versteht man in der Kfz Versicherung eine Regelung zur Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), wenn kein Schadenfreiheitsrabatt besteht.
Die Führerscheinregelung bestimmt, dass wenn man mindestens drei Jahre lang im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, somit eine Einstufung in die SF ½ erhält. Dies entspricht in der Regel 120%.