Die Führerscheinregelung findet bei der KFZ-Haftpflichtversicherung Anwendung, wenn der Antragsteller über keinen Schadenfreiheitsrabatt verfügt. Dies ist beispielsweise bei Fahranfängern der Fall oder aber wenn einmal erworbene Schadenfreiheitsrabatte bereits verfallen sind.
Führerscheinregelung für günstigere Schadenfreiheitsklasse
Im Prinzip handelt es sich dabei um eine Kulanzregelung der Versicherungen, um den Einstieg in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse zu ermöglichen. Im Detail besagt die Führerscheinregelung, dass ein Versicherungsnehmer in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft wird, wenn er bereits seit mindestens drei Jahren im Besitz des Führerscheins ist. Dies bedeutet je nach Versicherung ein Beitragssatz zwischen 120 und 140 Prozent. Ohne diese Regelung würde Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0 erfolgen, was einen Beitragssatz von bis zu 240 Prozent zur Folge hätte. In diese Klasse werden Fahranfänger eingestuft, die Ihren Führerschein weniger als drei Jahre besitzen.
Wichtiges zur Führerscheinregelung
Die Führerscheinregelung kann nur dann von der KFZ-Versicherung angewendet werden, wenn der Führerschein durch ein Mitgliedsland der Europäischen Union ausgestellt wurde. Für Führerscheine aus anderen Ländern findet diese Regelung keine Anwendung. Fahranfänger, die ihren Wagen bisher über ihre Eltern versichert haben, können auch von dieser Regelung profitieren. Um künftig eigene Schadenfreiheitsrabatte zu erhalten, kann es lohnenswert sein, nach drei Jahren eine eigene KFZ-Versicherung abzuschließen. Der Fahranfänger kann dann in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 einsteigen und jedes Jahr um eine Klasse aufsteigen. Verschiedentlich bieten Versicherungen auch die Möglichkeit, in einer noch günstigeren Schadenfreiheitsklasse einzusteigen. Deshalb sollten vor allem Fahranfänger vor dem Abschluss der KFZ Versicherung einen genauen Versicherungsvergleich durchzuführen. Zu beachten ist jedoch, dass wer von den Sonderregelungen einer Versicherungsgesellschaft profitiert, bei einem Versicherungswechsel eventuell wieder zurückgestuft wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn die neue Autoversicherung diese Sonderregelungen nicht anbietet.