Fahrzeugteilversicherung in der Kfz Versicherung

Die Fahrzeugteilversicherung ist auch als Teilkaskoversicherung bekannt und kann zusätzlich zur KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Im Gegensatz zur Haftpflicht ist der Abschluss der Fahrzeugteilversicherung jedoch freiwillig. Die Teilkasko übernimmt im Gegensatz zur KFZ Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug, die aufgrund von elementaren Ereignissen entstanden sind. Je nach Versicherungsvertrag sind dies beispielsweise Brand, Explosion, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Diebstahl oder Wildunfall. Der genaue Leistungsumfang hängt vom gewählten Tarif ab und kann den Vertragsbedingungen entnommen werden.

Wird nichts anderes vereinbart, dann übernimmt die Fahrzeugteilversicherung bei einem Totalschaden bzw. Diebstahl den Zeitwert des Fahrzeugs. Dies gilt auch für den Austausch von einzelnen Fahrzeugteilen. Da besonders Neuwagen sehr schnell an Wert verlieren, kann dies zu hohen finanziellen Verlusten für den Versicherungsnehmer führen. Um diese zu vermeiden, bieten die Versicherungen in der Regel gegen einen Aufpreis die Möglichkeit, einen Neuwertzusatz abzuschließen. Die Versicherung übernimmt dann für einen bestimmten Zeitraum den Neuwert des Fahrzeugs. Dieser beträgt je nach Versicherung zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Zudem ist eine Versicherung zu empfehlen, welche auf die "Einrede der groben Fahrlässigkeit" verzichtet. Erfolgt eine solche Vereinbarung nicht, kann die Versicherung den Versicherten bei grober Fahrlässigkeit an den Kosten beteiligen. Diese liegt zum Beispiel vor, wenn der Versicherungsnehmer ein Fahrzeug nicht korrekt abschließt und dieses dann entwendet wird.

Damit die Fahrzeugteilversicherung einen Schaden übernimmt, muss das elementare Ereignis unmittelbar dafür verantwortlich sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn aufgrund eines Sturms ein Baum auf ein parkendes Fahrzeug stürzt. Weicht der Fahrer dagegen einem umstürzenden Baum aus und fährt dadurch in den Graben so kommt die Teilkasko hierfür nicht auf. In diesem Fall ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich. Versicherungsnehmer die in einer hohen Schadenfreiheitsklasse eingestuft sind erhalten die Vollkaskoversicherung oftmals günstiger als eine Fahrzeugteilversicherung. Der Grund liegt darin, dass bei der Vollkasko der Schadenfreiheitsrabatt angerechnet wird, bei der Teilkasko jedoch nicht. Eine Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Fahrzeugteilversicherung und übernimmt zusätzlich die Schäden am eigenen Fahrzeug nach eine selbst verschuldeten Unfall sowie aufgrund von Vandalismus. Aus diesem Grunde sollten Versicherungsnehmer vor dem Abschluss unbedingt einen KFZ Versicherungsvergleich durchführen, um zu überprüfen, welche Variante am günstigsten ist. Einen umfassenden Vergleich finden Sie unter: KFZ Versicherung Vergleich

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