Heute gibt es den Fahrzeugschein nicht mehr.
Der Fahrzeugschein unterliegt Seit Oktober 2005 in Deutschland den einheitlichen EU Regelungen als Zulassungsbescheinigung und wurde im Okober durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt.
Im Gegensatz zum Fahrzeugbrief müssen Sie Den Fahrzeugschein müssen immer bei sich führen. Kommt es z.B. zu einer Verkehrskontrolle wird mit ihm nachgewiesen, wer Halter des Fahrzeuges ist.
Weiterhin kann die Polizei feststellen, ob das Fahrzeug sich auch in dem Zustand befindet, der für die Verkehrssicherheit maßgebend ist, beispielsweise eine korrekte Bereifung, ob eine Anhängerkupplung zulässig ist usw.
Beim Fahrzeugschein handelt es sich um eine Urkunde, damit sind die Vorschriften des § 267 StGB (Urkundenfälschung) anwendbar.
Kommt es zu einer Kontrolle, ist die Polizei zur Einsicht in den Fahrzeugschein berechtigt, er ist daher im Kfz ständig mitzuführen. Wird das Fahrzeug verlassen, so ist der Fahrzeugschein nicht im Wagen zu belassen, sondern mitzuführen um bei einem möglichen Diebstahl des Autos dem Dieb keine Legitimation zum Führen dieses Fahrzeugs auszustellen.