Fahrzeughalter ist diejenige Person, welche ein Fahrzeug auf eigene Rechnung gebraucht und die Verfügungsgewalt über das Kfz besitzt.
Dabei ist nicht entscheidend, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugschein) steht oder wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) verwahrt.
Hierfür ein Beispiel: Eine Mutter lässt das Auto ihrer Tochter auf den eigenen Namen zu, weil sie einen höheren Schadensfreiheitsrabatt bei der Autoversicherung bekommt. Jedoch hat die Tochter das Auto gekauft, sie begleicht auch die Rechnungen und benutzt das Fahrzeug ausschließlich. Halter ist somit die Tochter.
Dies entspricht der Trennung von Eigentümer und Besitzer im Bundes Gesetz Buch. Nach StVZO ist der Halter der Besitzer des Fahrzeugs und muss nicht zwingend mit dem Eigentümer identisch sein.