Fahrlässigkeit in der Kfz Versicherung

Unter grober Fahrlässigkeit versteht man ein besonders unsorgfältiges Verhalten ohne Schädigungsabsicht, welche jedoch schlussendlich zum Versicherungsfall führt.
Das Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass die Leistung welche der Versicherer zu erbringen hat, in Abhängigkeit zur Schwere der Fahrlässigkeit zu werten ist. Die Versicherung darf die Leistungen wie in der Vergangenheit nicht mehr vollständig verweigern, sondern nur kürzen. >> Mehr Zum Thema fahrlässiges Verhalten des Versicherten im Ratgeberteil

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