Fahrlässigkeit in der Kfz Versicherung

Leichte oder grobe Fahrlässigkeit?

Bei der Fahrlässigkeit lässt sich die leichte und die grobe Fahrlässigkeit unterscheiden. Diese Unterscheidung spielt besonders bei der Kaskoversicherung eine entscheidende Rolle. Liegt die Unfallursache in einem grob fahrlässigen Handeln des Versicherungsnehmers begründet, kann die Versicherung eine Regulierung des Schadens teilweise ablehnen. Liegt dagegen nur eine einfache Fahrlässigkeit vor, muss die Kaskoversicherung bezahlen. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung muss die Autoversicherung dagegen auch bei einem grob fahrlässigen Verhalten den Schaden übernehmen. Allerdings kann Sie unter Umständen den Versicherungsnehmer bis zu einem Betrag von 5000 Euro in Regress nehmen.

Unterscheidung nicht immer einfach

In der Realität ist die Unterscheidung jedoch nicht immer ganz einfach. Eine gesetzliche Regelung, wann ein Verhalten grob fahrlässig ist, gibt es nicht. Deshalb kommt es hier oftmals zu Streitigkeiten zwischen Versicherten und der Gesellschaft. In diesen Fällen ist dann eine richterliche Entscheidung erforderlich. Der Gesetzgeber hat allerdings festgelegt, dass die Versicherung auch bei einer groben Fahrlässigkeit eine Übernahme des Schadens nicht komplett ablehnen darf. Je nach Grad des Verschuldens muss sich der Versicherungsnehmer jedoch an den Kosten beteiligen. Die einzige Ausnahme gilt bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Hier muss der Versicherungsnehmer einen Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschildes, das telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder überhöhte Geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn. Aber auch wer sein Fahrzeug nicht korrekt abschließt, handelt grob fahrlässig. Bei einem Diebstahl kann die Versicherung die komplette Übernahme des Schadens ablehnen.

Versicherungsnehmer sollten deshalb beim Abschluss des Versicherungsvertrags darauf achten, dass die Versicherung auf die "Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet". Dies bieten viele Versicherungen bei ihren Top-Tarifen an. Wird diese Option im Versicherungsvertrag vereinbart, übernimmt die Versicherung auch bei grob fahrlässigem Verhalten den kompletten Schaden. Mehr zum Thema finden Sie im Ratgeber Teil: Fahrlässigkeit in der KFZ Versicherung

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