Fahranfänger beginnen normalerweise in der Schadensfreiheitsklasse 0 (SF0), dies entspricht einem Beitragssatz von bis zu 240%. Unter verschiedenen Umständen ist es jedoch möglich den hohen Eingangssatz zu umgehen bspw. wird das Kfz als Zweitwagen der Eltern oder des Ehepartners angemeldet – in diesem Fall stuft die Kfz Versicherung dann den Zweitwagen bei SF ½ also zwischen 120 und 140% ein. Es gibt jedoch noch weitere Spezialregelungen für die
Ersteinstufung in der Autoverscherung:
Weitere besondere Regelungen für die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse finden Sie hier