Ersteinstufung in die Kfz Versicherung

Von Ersteinstufung spricht man, wenn Fahranfänger erstmalig ein eigenes Kraftfahrzeug versichern. Gemeint ist damit, in welche Schadenfreiheitsklasse der Fahranfänger eingestuft wird. Besitzt der Fahranfänger seinen Führerschein weniger als 3 Jahre dann erfolgt die Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0. Für den Fall, dass er schon länger im Besitz seines Führerscheins ist, wird eine Stufe höher in die Klasse 1/2 eingestuft. Wer in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft wird, zahlt je nach Versicherung Beiträge von bis zu 240 Prozent. Dies liegt daran, dass Fahranfänger für die Versicherung ein höheres Risiko bedeuten. Die Einstufung in die Klasse 1/2 ist mit einem Beitragssatz von bis zu 140 Prozent deutlich günstiger. Aus diesem Grund versichern viele Fahranfänger ihr Fahrzeug über die Eltern oder den Lebenspartner. Durch die Anmeldung als Zweitwagen sind je nach Versicherungsgesellschaft deutliche Einsparungen möglich. Bei einigen Gesellschaften kann der Fahrer des Zweitwagens sogar die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie der Fahrer des ersten Fahrzeugs erhalten.

Einige Versicherungen planen für das nächste Jahr eine Reform bei den Schadenfreiheitsrabatten. Danach sollen Fahranfänger bei der Ersteinstufung deutlich weniger an Prozenten bezahlen. Je nach Versicherung ist dann ein Einstieg mit 100 Prozent möglich. Die Reform erfolgt aufgrund eines Vorschlags des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft. Grund für die Reform ist die Tatsache, dass die Versicherungsgesellschaften bereits über das Alter des Versicherungsnehmers ein entsprechend höheres Risiko einkalkulieren. Das Alter des Fahrers ist ein Risikomerkmal, welches einen Einfluss auf die Höhe der Prämie hat. Junge Versicherungsnehmer sollen nun nicht durch hohe Prozente doppelt bestraft werden. Deshalb sollten gerade Führerscheinneulinge vor der Wahl einer Versicherung einen genauen Versicherungsvergleich vornehmen. Dadurch sind mitunter sehr hohe Einsparungen möglich.

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