Die
Doppelversicherung liegt in der Autoversicherung dann vor, falls in der Vergangenheit für ein und dasselbe Fahrzeug 2 unterschiedliche Kfz-Versicherungen bzw. 2 unterschiedliche Versicherungsverträge abgeschlossen wurden. Diese Doppelversicherung ist in der Kfz- bzw. Autoversicherung nicht zulässig. Eine der beiden Versicherungsgesellschaften muss demnach ihren Vertrag aufheben. Welche Gesellschaft dies jedoch ist, wird vom Gesetzgeber durch die
älteren Rechte geregelt.
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