Von einer Doppelversicherung spricht man bei der KFZ Versicherung immer dann, wenn für dasselbe Fahrzeug bei zwei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Bei der Autoversicherung ist eine solche Doppelversicherung generell nicht zulässig. Das bedeutet, dass eine der beiden Versicherungen den Versicherungsvertrag auflösen muss. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Versicherungsvertrag der zuerst geschlossen wurde, die älteren Rechte hat. Das bedeutet, der Versicherte kann hier nicht selbst entscheiden, welcher Vertrag weiterbestehen soll. Der Versicherungsnehmer ist schließlich auch der Schuldige daran, dass es überhaupt zu einer Doppelversicherung gekommen ist. Somit bleibt immer die Versicherung, welche zuerst abgeschlossen wurde bestehen und der zuletzt abgeschlossene Vertrag muss aufgelöst werden. Der Vertrag, der bestehen bleibt, kann dann nur im Rahmen einer ordentlichen Kündigung fristgemäß oder, wenn ein Sonderkündigungsrecht vorliegt, auch vorzeitig beendet werden.
Es gehört zu den Pflichten des Versicherungsnehmers umgehend zu melden, falls sein Fahrzeug bei zwei unterschiedlichen Gesellschaften versichert ist. Dies gilt auch für die Versicherungsgesellschaften, wenn diese feststellen, dass ein Fahrzeug doppelt versichert ist. Sie müssen dann umgehend Maßnahmen einleiten, um diesen Missstand zu beheben. Eine Doppelversicherung macht bei der Autoversicherung auch keinen Sinn, da ein Schaden sowieso nur von einer Gesellschaft übernommen werden kann. Kommt es zu einem Schadensfall, dann übernimmt die Versicherung, die zuerst geschlossen wurde, den Schaden im Rahmen der im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen. Die zweite Versicherung wird entsprechend aufgelöst. Somit verursacht eine Doppelversicherung bei der KFZ Versicherung nur unnötige Kosten, ohne dass man hierfür eine größere Leistung erhält. Es gibt jedoch auch Versicherungsarten, bei denen eine Doppelversicherung erlaubt ist und auch einen Sinn macht. Dies sind unter anderem die Unfall-, Lebens- sowie die Hausratversicherung. Hier erhält der Versicherungsnehmer dann auch von allen Versicherungsgesellschaften die entsprechenden Leistungen.