Doppelkarte in der Kfz Versicherung

Ohne eine gültige Haftpflichtversicherung ist es In Deutschland nicht möglich ein Fahrzeug zuzulassen.
Dazu war in der Vergangenheit die Doppelkarte nötig, welche beim Versicherungsträger zu erhalten war. Mit dieser Kfz Doppelkarte bestätigte man beim Verkehrsamt, den bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz für das anzumeldende Fahrzeug. Diese Bestätigung hieß deshalb Doppelkarte, da eine Kopie der Bestätigung der verantwortlichen Versicherung zugestellt wurde. Ab Anfang 2003 löst die Deckungskarte (auch als Versicherungsbestätigung bekannt) die Doppelkarte ab.

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